Tale · Flemming Meyer · 25.01.2013 Steuerrechtliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften

Die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften ist schon lange ein Problem, was wir schleunigst beseitigen sollten. Die Ungleichbehandlung ist ein Dauerbrenner, der mit der neuen Bundesratsmehrheit hoffentlich bald der Vergangenheit angehört. Die entsprechenden Anträge liegen bereit, zuletzt im Jahressteuergesetz des letzten Sommers. Jetzt sollten diese Regelungen rasch umgesetzt werden. Und dabei wäre es gut, wenn Schleswig-Holstein als Antragsteller mit von der Partie wäre. Wir sollten die Diskriminierung der eingetragenen Lebenspartnerschaften beenden helfen. Wir sprechen hier über eine steuerrechtliche Gleichstellung. Das ist also keine Grundsatzdiskussion, die den Wertegehalt der Ehe infrage stellt. Genauso hatte der Bundesparteitag der CDU aber das Thema diskutiert. Zugutehalten sollte man dieser großen Volkspartei, dass sie überhaupt so lange und engagiert über das Thema gestritten hat. Doch das Ende war absehbar. Die CDU verschließt die Augen vor der neuen Lebenswirklichkeit in unseren Städten und Dörfern: Menschen gleichen Geschlechts verbinden sich zu einer festen Partnerschaft und schließen den Bund der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie fordern die gleichen Rechte, übernehmen aber auch die gleichen Pflichten wie zweigeschlechtliche Paare. Es geht nicht darum, mit der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe sozusagen hinterrücks das Wasser abzugraben. Dass ist ein Grundmissverständnis! Ich zitiere hier aus dem Antragstext, wie er auf dem Bundesparteitag diskutiert wurde: „Der CDU-Bundesparteitag wendet sich entscheiden gegen jeden Versuch, die Förderung und steuerliche Privilegierung der von unserer Verfassung besonders geschützten Ehe und Familie zu schwächen.“ Die Inbrunst des Textes lässt den Verdacht aufkommen, dass die tatsächliche Veränderung der Ehewirklichkeit, wie sie auch in der CDU sicherlich wahr genommen wird, gebannt werden soll nach dem Motto: gar nicht drüber reden, dann bleibt auch alles beim Alten. Bei so heftiger Leugnung, drängt sich die Frage auf, warum die CDU an einer Wirklichkeit festhalten will, die von immer weniger Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich gelebt wird. Dabei sollte auch der CDU klar sein, dass sich das Steuerecht wirklich nicht dafür eignet, um die Zahl der Kinder zu erhöhen. Die Debatte hat schon einen verzweifelten Charakter, weil höchstwahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht sowieso in absehbarer Zeit das Splitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften zulassen wird. Dann kommen zu den ungefähr elf Millionen Ehepaaren, die 2013 vom Finanzamt gemeinsam veranlagt wurden und damit unter das Ehegattensplitting fielen, noch ein paar Hundertausend eingetragene Lebenspartnerschaften hinzu. So einfach ist das. Die steuerliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ändert allerdings nichts an dem Grundproblem des Ehegattensplittings. Die Vorteile kommen nämlich nur mittel- und besserverdienenden Paaren zu Gute, wenn einer von beiden, in den überwiegenden Fällen die Frau, nicht erwerbstätig ist oder nur geringfügig beschäftigt ist. Beim Ehegattensplitting spielt Familie gar keine Rolle, also die Tatsache, ob Kinder in dem Haushalt leben oder nicht. In Ostdeutschland gibt es vergleichsweise wenige dieser Paare, so dass neben der Familienfeindlichkeit, der Ausgrenzung von Frauen vom Arbeitsmarkt auch noch die regionale Unausgewogenheit gegen diese Regelung ins Feld geführt wird. Das Ehegattensplitting ist ungerecht und sollte abgeschafft werden. Ich möchte aber richtig verstanden werden: solange das Ehegattensplitting gilt, müssen auch die eingetragenen Lebenspartnerschaften gleich behandelt werden. Das war immer die Position des SSW. Daran hat sich nichts geändert.

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