Tale · Flemming Meyer · 12.06.1996 Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten

Ich habe es schon bei unserer letzten Tagung bedauert, daß der Tätigkeitsbericht ganz am Ende der Sitzung und nur kurz angesprochen werden sollte. Nun befinden wir uns erneut am Ende eines Sitzungstages und die Redezeiten sind wieder nicht besonders lang. Wir haben uns aber darauf verständigt, den Bericht auf Ausschußebene ausführlich zu behandeln - und ich möchte uns alle an dieser Stelle dazu auffordern, das nicht zu vergessen.
Der Bericht macht auf unendlich viele Mißstände im Umgang mit personenbezogenen Daten aufmerksam. Ich habe es schon aus Anlaß der Debatte der Regierungserklärung gesagt, und ich möchte es hier nochmals betonen: ich stimme mit dem Landesdatenschutzbeauftragten darin überein, daß wir uns an einem Scheideweg befinden. In der Frage der elektronischen Datenverarbeitung bei staatlichen Behörden sind wir in der Tat gefordert. Hier verlangt der Datenschutzbeauftragte der Politik zu Recht eine richtungsweisende Entscheidung ab. Ich meine, daß wir es uns und dem Datenschutzbeauftragten schuldig sind, unser Augenmerk insbesondere auf diese Tatsache zu richten.
Wir sind uns wohl alle darüber einig, daß Verwaltungsstrukturreformen unbedingt erforderlich sind. Im Zuge der Modernisierung der Verwaltung und der Verwaltungsvereinfachung generell ist die bessere Ausstattung behördlicher Stellen mit Computern eine Notwendigkeit. Nur so können interne Arbeitsabläufe beschleunigt werden. Langfristig wird die Modernisierung zu weniger Neueinstellungen führen. Das ist ein Ziel der Modernisierung der Verwaltung.

Das Geld für die Modernisierung der Verwaltung, ist gut investiert, wenn wir darüber bestimmte Grundsätze nicht vergessen. Hier möchte ich eine Anregung des Datenschutzbeauftragten aufgreifen. Er führt aus, daß die Dynamik der Haushaltsansätze für die Datenschutzkontrolle mit der Dynamik der Haushaltsansätze für Computersysteme Schritt halten muß. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Schließlich verlangt der Staat der Privatwirtschaft im Umgang mit personenbezogenen Daten die Beachtung des Grundrechtsschutzes der Betroffenen ausdrücklich ab. Ein Staat kann nicht ein Verhalten einfordern, daß er selbst nicht einzuhalten in der Lage ist.
Die durch den Landesdatenschutzbeauftragten vorgeschlagene Lösung dieses Problems sieht vor, daß ein Teil des durch den Computereinsatz eingesparten Personals bei der Datenschutzkontrolle eingesetzt wird. Eine solche Lösung halte ich für sehr sinnvoll.
In einer Zeit der sich relativierenden und verfüchtigenden Grundrechte ist der SSW nicht bereit, eine weitere Verwässerung dieses Schutzes unserer Bürgerinnen und Bürger hinzunehmen.

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