Press release · Jette Waldinger-Thiering · 25.03.2026 Theater sichern heißt Kultur sichern

Der SSW hat heute einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Fortschreibung des bestehenden Theaterkonzepts für Schleswig-Holstein bis 2031 fordert und damit die Grundlage für eine verlässliche Zukunft der öffentlichen Bühnen schaffen soll.

Hierzu erklärt die kulturpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion Jette Waldinger-Thiering:
„Unsere Theater sind keine freiwillige Kür, sondern Teil der kulturellen Grundversorgung im Land. Wer hier spart, spart am falschen Ende – und zwar direkt an Bildung, gesellschaftlichem Zusammenhalt und kultureller Vielfalt.
Die Realität ist: steigende Kosten, Tarifentwicklungen und die Nachwirkungen der Pandemie bringen viele Häuser an ihre Grenzen. Gleichzeitig hängt ein ganzes Netz aus Arbeitsplätzen, Ausbildung und regionaler Wertschöpfung an diesen Bühnen. Das wird in der politischen Debatte gerne ausgeblendet. Deshalb reicht es nicht, sich auf alte Konzepte zu berufen. Wir brauchen eine ehrliche Bestandsaufnahme und ein aktualisiertes Konzept bis 2031, das die tatsächlichen Herausforderungen abbildet – inklusive klarer kulturpolitischer Ziele, verlässlicher Finanzierung und echter Planungssicherheit."

Die SSW-Landtagsabgeordnete und Mitantragstellerin Sybilla Nitsch ergänzt: 
"Mit unserem Antrag fordern wir unter anderem einen transparenten Überblick über Finanzierungsstrukturen, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen öffentlichen, freien und privaten Theatern sowie konkrete Maßnahmen, um das Angebot im ganzen Land zu sichern.
Klar ist aber auch: Strukturdebatten dürfen kein Vorwand für schleichenden Abbau sein. Wer über Effizienz spricht, muss auch sagen, wie Qualität, Vielfalt und Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen. Genau das erwarten wir von der Landesregierung.
Wenn wir wollen, dass Theater in Schleswig-Holstein auch künftig für alle erreichbar sind – in der Stadt wie im ländlichen Raum – dann muss das Land jetzt Verantwortung übernehmen. Alles andere wäre kulturpolitische Arbeitsverweigerung.“

Der Antrag ist unter diesem Link abrufbar. 

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