Tale · Flemming Meyer · 16.12.2005 Weihnachtsgeld für Pflegebedürftige instationären Einrichtungen

Auch der SSW begrüßt selbstverständlich die Initiative der Landesregierung, für mehrere tausend sozial schwache Seniorinnen und Senioren in stationärer Unterbringung  - für die das Land zuständig ist - freiwillig die Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 34 Euro pro Person auszuzahlen. Das ist aus sozialpolitischer Sicht natürlich eine richtige Entscheidung, weil viele alte Menschen dieses Taschengeld – gerade jetzt zu Weihnachten - bitter nötig haben. Leider entstand ja in Verbindung mit Hartz IV und der Folgegesetzgebung eine Unklarheit in der Frage, ob die Weihnachtsbeihilfe zwingend ausbezahlt werden soll oder ob es sich um eine freiwillige Leistung dreht. Genau wie andere Landesregierungen hat Schleswig-Holstein dann diese Frage für sich in dem Sinne positiv beantwortet, dass das Land diese Weihnachtsbeihilfe nun auszahlt. So weit so gut.

Wir kritisieren allerdings das weitere Vorgehen der Sozialministerin. Ohne Rücksprache mit dem Landtag und dem Finanzminister stellt sie eine Art Blankoscheck für die Finanzierung der Weihnachtsbeihilfe für weitere 17.000 Menschen in Schleswig-Holstein aus, die sich in der gleichen Situation befinden; für diese Menschen sind aber die Kreise und Gemeinden zuständig. Es kann nicht angehen, dass solche Zusagen am Parlament  getätigt werden und der Finanzausschuss somit quasi vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Mal davon abgesehen, dass nach Ansicht des Landesrechnungshofs gar keine rechtliche Grundlage für einen solchen Schritt vorliegt, können wir als Parlamentarier so ein Verhalten nicht hinnehmen. - Im Finanzausschuss haben wir dieses ja auch parteiübergreifend klar gestellt. Auch der Finanzminister hat die Vorgehensweise kritisiert und entsprechende Haushaltsvorkehrungen getroffen.

Natürlich sollen auch die Senioren, für die die Kommunen verantwortlich sind, in den Genuss der Weihnachtshilfe von 34 Euro pro Person kommen, das ist politisch unumstritten. Wir hätten aber von der Ministerin erwartet, dass sie  dann schon vorher konkrete Absprachen mit den zuständigen Kommunen getroffen hätte. Einfach verpreschen unter dem Motto „ um Vergebung zu bitten ist einfacher als um Erlaubnis zu betteln“, ist eben nicht der richtige Weg. Jetzt bleibt uns nur der Appell an die Kreise und Gemeinden, in gleicher Weise Verantwortung zu tragen, wie dies das Land tut. Dieser Appell erscheint mir aber sehr wirkungslos, wenn die Kreise und Gemeinden bereits wissen, dass das Land ohnehin zahlen wird.

Der gesamte Verlauf dieser Aktion wirft aus Sicht des SSW ein bezeichnendes Bild auf die Art und Weise wie in dieser Großen Koalition Politik gemacht wird. Die Landesregierung verkündet unablässig neue Eckpunkte und Initiativen, das Parlament aber findet fast nicht mehr statt und läuft Gefahr, zu einem Abnickverein zu verkümmern.
Jenseits dieser Problemstellung ist dieser konkrete Fall aber auch ein Hinweis dafür, dass die Gesetze des Bundes zu immer größeren Unklarheiten und Verwirrungen führen. Der Landesrechnungshof hat ja im Finanzausschuss zu Recht darauf hingewiesen, dass Hartz IV – Empfänger keine Beihilfe mehr bekommen, weil sie einen pauschalierten Betrag bekommen. Umgekehrt ist bei der SGB XII-Gesetzgebung scheinbar unklar, was überhaupt gewollt ist.
Daher kann der SSW die Initiative zur Änderung des SGB XII unterstützen, damit in Zukunft zumindest die Weihnachtsbeihilfe ausgezahlt wird und es nicht vom Goodwill einiger Landes- oder Kommunalpolitiker abhängt, ob die betroffenen Menschen sich zu Weihnachten etwas leisten können oder nicht

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