Tale · Flemming Meyer · 12.12.1997 Wiedereinführung des Buß- und Bettages

Manche Menschen sind einfach schlechte Verlierer. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins sich nicht dazu entschließen konnten, den Buß- und Bettag wieder einzuführen, möchte die CDU des Volkes Meinung einfach nicht akzeptieren. Sie strebt jetzt eine Änderung des Pflegeversicherungsrechts an, um den Buß- und Bettag wieder gesetzlich anordnen zu können.
Hartnäckigkeit ist in der Politik häufig eine Tugend. Es ist aber genauso eine Tugend, zu erkennen, wann der politische Gestaltungswille zu reiner Schaumschlägerei führt, weil die Mehrheitsverhältnisse klar sind. Zumal es nicht nur eindeutige parlamentarische Mehrhei-ten, sondern sogar eine Volksbefragung dazu gibt.

Die CDU-Fraktion will das Ergebnis dieser Befragung aber nicht akzeptieren. Sie wird aber damit leben müssen, denn es ist nicht einzusehen, weshalb jetzt über die Köpfe von Mehrheiten hinweg der Buß- und Bettag wieder auferstehen soll.

Die Bevölkerung (und somit auch die Arbeitnehmer) ist befragt worden, und sie hat es abgelehnt, den Buß- und Bettag zu finanzieren - das kann man offensichtlich nicht oft genug wiederholen. Es ist überhaupt nicht ersichtlich, wieso es jetzt den einzelnen Arbeitgebern überlassen werden soll, zu entscheiden, ob die Arbeitnehmer für die Pflegeversicherung extra arbeiten sollen, oder ob ihnen ein Urlaubstag gestrichen wird.
Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen selbst über ihren Urlaub und ihre freie Zeit entscheiden dürfen. Diese Freiheit würde ihnen mit der Umsetzung der bayerischen Lösung genommen.

Fazit: Die CDU-Fraktion hat ganz nach ihrem beliebten Motto doppelt hält besser schon wieder den Buß- Und Bettag angesprochen. Der Landtag der 14. Wahlperiode hat sich schon x-mal mit dem Thema beschäftigt. Das Ergebnis war jedes mal das selbe. Es liegt der Verdacht nahe, daß der vorliegende Antrag nichts als die Vorlage für noch eine Selbstdarstellung der CDU zum Thema Buß- und Bettag ist.

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