Rääde · Flemming Meyer · 16.06.2004 Änderung des Grundwasserabgabengesetzes

Mit der Einführung der Grundwasserentnahmeabgabe hat die Landesregierung ein Steuerungsinstrument auf den Weg gebracht, dass dazu beiträgt, dass sparsamer und schonender mit der Ressource Grundwasser umgegangen wird. Gleichzeitig ist es aber auch eine Einnahmequelle für die Landesregierung.

Bereits Ende letzten Jahres wurde die Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe strittig diskutiert. Dies mag niemand weiter verwundern, da Abgaben immer unangenehm sind. Wir müssen uns aber vor Augen führen, dass es in diesem Land politische Ziele gibt, die sich nur durch diese Einnahmen verwirklichen lassen. So werden 75% der GruWAG für Maßnahmen des Gewässerschutzes, zum Grundstücksankauf für den Gewässerschutz sowie der Neuwaldbildung oder auch für den Bau von Wasserversorgungsanlagen ausgegeben. Daher hat der SSW bereits im Dezember letzten Jahres einer Erhöhung der Abgabe durch das Haushaltsgesetz zugestimmt, da diese Maßnahmen – angesichts leerer Kassen – anderweitig nicht finanzierbar wären. Also bleibt nur die Einnahmeverbesserung und das geht nun mal über Steuern oder Abgaben.

Die Grundwasserentnahmeabgabe ist eine solche Abgabe, die dazu dient, anstehende Aufgaben zu lösen. Hierauf hat auch schon die Landwirtschaftskammer hingewiesen. So geht aus dem Geschäftsbericht der Landwirtschaftskammer hervor, dass die forstliche Förderung Dank der Zweckbindung der Mittel auch in den nächsten Jahren auf dem alten Niveau fortführbar ist.

Man hat also bei der Landwirtschaftkammer erkannt, wie wichtig die Grundwasserentnahmeabgabe ist, um die forstliche Förderung erhalten zu können.

Wir wissen, dass genau diese Förderung in den vergangenen Jahren immer wieder bedroht war und nur unter erheblichem Aufwand aufrecht erhalten werden konnte. Daher ist es begrüßenswert, dass die Landesregierung hier die Wünsche und Planungen der Waldbesitzer berücksichtigt hat, damit die Forstwirtschaft weiterhin gefördert werden kann. Der vorliegende Gesetzentwurf sichert diesen Bereich der forstlichen Förderung nun endgültig. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass der SSW in den Haushaltsberatungen 2004/2005 angemerkt hat, dass wir der nur 75-prozentigen Zweckbindung nur einwilligen, wenn sie für einen begrenzten Zeitraum gilt. Denn gerade die Zweckbindung stellt den Zusammenhang zwischen Abgabe und notwendiger Maßnahme dar. Wir erheben eine Abgabe auf die knappe Ressource Wasser und daher sollten die Einnahmen zu 100% den Maßnahmen des Grundwasserschutzes wieder zu Gute kommen. Ursache und Wirkung gehören zusammen und dabei sollte es auch nach 2005 wieder bleiben.

Was nun die Höhe des Preisanstiegs für Grundwasser angeht, kann ich nur sagen, dass die Belastung von privaten Haushalten im Durchschnitt bei 2,70 Euro pro Kopf und Jahr liegt. Daher bin ich der Auffassung, dass es sich um eine durchaus sozial verträgliche Erhöhung handelt.

Dass die Grundwasserentnahmeabgabe nicht ausschließlich ein Kind rot-grüner Politik ist, geht auch deutlich aus dem Bericht der Landesregierung hervor. Die Übersicht auf Seite 5 macht deutlich, dass in 9 weiteren Bundesländern eine Abgabe auf Grundwasser erhoben wird. Diese Abgaben stellen sich partei- und regierungsunabhängig dar. Darüber hinaus, ist dem Bericht zu entnehmen, dass auch nach Umsetzung der Erhöhung Schleswig-Holstein – zusammen mit Bayern - immer noch den zweitniedrigsten durchschnittlichen Wasserpreis in Deutschland hat.

Mit der Grundwasserentnahmeabgabe, können wir also auch künftig Aufgaben bewältigen, die dazu beitragen werden, dass wir unser Grundwasser schützen und verbessern können ohne jemanden über Gebühr zu belasten. Dadurch wird es auch künftig möglich sein, die Qualität unseres Grundwassers zu erhalten und sie zu verbessern, damit wir unser Grundwasser auch in Zukunft nutzen können.

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