Rääde · Flemming Meyer · 13.12.2006 Anmeldung Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Meines Wissens nach ist es das erste Mal seit vielen Jahren, dass wir den Bericht zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ hier im Plenum diskutieren. Aber das ist natürlich positiv, weil dieses Thema insbesondere aus Sicht der strukturschwachen Gebiete des Landes schon sehr wichtig ist. Der Bericht stellt die Rahmenbedingungen der GA-Förderung in der regionalen Wirtschaftsstruktur Schleswig-Holsteins für den Zeitraum von 2007 bis 2010 beziehungsweise 2011 dar. Die GA-Förderung des Bundes ist mit Mitteln in Höhe 173 Mio. € in der Förderperiode zwar ein wichtiger Teil des neuen „Zukunftsprogramms Wirtschaft“ der Landesregierung, aber im Gegensatz zu den anderen Säulen handelt es sich bei diesen Teil des Programms eher um  traditionelle Regionalpolitik.

Denn während wir durch die EFRE-Mittel der EU in Höhe von 373 Mio. € aufgrund der Vorgaben der EU-Kommission im ganzen Land Investitionen fördern können, begrenzt sich die GA-Förderung auf ausgewählte, strukturschwache Regionen und erfasst somit nur Teile Schleswig-Holsteins. 

Die GA-Förderung soll insbesondere für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, zur Förderung des Regional- und Clustermanagements und für betriebliche Investitionsförderung verwendet werden. Aus dem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass gerade der nördliche Landesteil mit Flensburg und dem Kreis Schleswig-Flensburg sowie die Westküste mit dem Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen und teilweise Steinburg gemeinsam von Bund-Länder-Planungsausschuss und der EU-Kommission als förderfähige Gebiete ausgewiesen worden sind. Gemeinsam mit dem Kreis Ostholstein und teilen der Städte Kiel und Lübeck sind dies  nicht nur dieselben Gebiete die schon im „Regionalprogramm 2000“ Fördergebiete waren, sondern es sind hier mehr Gebiete hinzugekommen, was die Suppe erst einmal dünner macht. 

Dies liegt natürlich daran, dass der nördliche Landesteil, die Westküste und Ostholstein immer noch strukturelle Probleme haben, die sich aus objektiven Kriterien heraus bestimmen lassen, und die neuen Regionen wohl auch hinter den Boom-Regionen des Hamburger Randes zurückfallen. So ist die Arbeitslosigkeit insbesondere im Norden und Westen überproportional hoch, die Industriedichte weit unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt und ein großer Mangel an innovativen Gewerbe- und modernen Dienstleistungsbetrieben mit starker Wettbewerbskraft kann hier registriert werden.

Dazu kommt noch, dass diese strukturschwachen Regionen sehr stark vom Truppenabbau der Bundeswehr in den 90´ziger Jahren betroffen waren. Dadurch sind zum Beispiel in Flensburg, Schleswig, Husum, Leck, Rendsburg und vielen kleineren Orten mehrere tausend Arbeitsplätze verloren gegangen. Die Konversionsmaßnahmen, die es teilweise gegeben hat, konnten diesen Arbeitsplatzverlust kaum kompensieren.

Die Daten und Fakten, die auch aus dem Bericht hervorgehen, zeigen also warum in diesen Gebieten weiterhin eine besondere Förderung Seiten des Landes unbedingt notwendig ist, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen. Deshalb es ist auch positiv, dass es gelungen ist, die GA-Förderung auch für strukturschwache Regionen in den alten Bundesländern - und damit in Schleswig-Holstein – weiter zu führen. Damit können die strukturschwachen Regionen vom kombinierten Mitteleinsatz der GA, des EFRE und der Landesmittel weiterhin profitieren – auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass die EFRE-Mittel ebenfalls ausschließlich diesen Regionen zur Verfügung gestanden hätten. Denn das hätte einen gewissen Ausgleich für die erneute Erweiterung der GA-Gebietskulisse ermöglicht.

Die Landesregierung hat die Vorgaben der EU hier anders interpretiert und somit wird auch der Hamburger Rand von den EFRE-Mitteln profitieren können. Die GA-Mittel bleiben aber den strukturschwachen Regionen vorbehalten und können gemeinsam mit den INTERREG-Mitteln für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark viele gute Projekte im nördlichen Landesteil voranbringen.

Dennoch vertritt der SSW die Ansicht, dass die Landesregierung dafür sorgen muss, dass im ganzen Land bei der Vergabe von Mitteln des „Zukunftsprogramms Wirtschaft“ Waffengleichheit herrscht. Das heißt, jede Region muss ressourcenmäßig in den zuständigen Sekretariaten so ausgestattet sein, dass man auch in der Lage ist, geeignete Projekte zu planen und Ideen, die aus der Wirtschaft und den Unternehmen kommen, auch nach den Fördervorgaben umzusetzen. Im einem reinen Innovationswettbewerb werden aber  die strukturschwachen Gebiete aufgrund ihrer Strukturschwäche nicht bestehen können. Deshalb müssen hier andere Fördergrundsätze greifen. Nämlich insbesondere der Ausbau der Infrastruktur und die Sicherung und Verbesserung der Grundlagen für die einzelnen traditionellen Wirtschaftszweige. Die Förderung des Tourismus oder auch die Förderung der ländlichen Strukturen unterliegen schließlich anderen Gesetzmäßigkeiten als imageträchtige Technikvorhaben. Wenn man die strukturschwachen Regionen an die starken Landesteile heranführen will, muss man einerseits dies berücksichtigen und andererseits die großen Stärken der Region im Norden fördern; und das sind die erneuerbaren Energien und hier eben auch gerade der Schwerpunkt Windenergie.

Wir wissen, dass die Gesamtsumme der GA-Mittel geringer geworden ist und dass der Kuchen nun auf mehr Regionen verteilt wird. Umso mehr ist es wichtig, dass die Landesregierung ein Konzept hat, wie sie den Norden und den Westen eigenständig wirtschaftlich weiterentwickeln will und welche einzelnen Projekte sie wie fördert. An dieser Messlatte werden wir die Landesregierung messen.

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