Rääde · Flemming Meyer · 25.02.2011 Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU politisch gestalten

Am 1. Mai werden als letzte der wirtschaftlich politisch starken EU-Mitgliedsländer auch Deutschland und Österreich die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit einführen. Der Zwang, vor Arbeitseintritt ein Arbeitsvisum zu beantragen, fällt damit. Stattdessen können ab dem 1. Mai Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den EU-Ländern, die 2004 der Europäischen Union beitraten, ohne Antragsfrist und Erlaubnis in Deutschland arbeiten.
Bereits vor fünf Jahren haben Großbritannien, Schweden und Irland ihre Grenzen geöffnet. Damit haben wir solide Erfahrungen über die Auswirkungen einer freien Zuwanderung. Wenig überraschend kann man überall dort Lohndumping und massiven Arbeitsplatzverluste beobachten, wo es keine Standards gibt. So lag das Einkommen der Mittelosteuropäer in Großbritannien um ein Drittel unter dem der Einheimischen, wie die Hans-Böckler-Stiftung ermittelt hat. Nicht wegzuwischen ist somit die Tatsache, dass Unternehmen – wo es ihnen möglich gemacht wird - die Bereitschaft der Einwanderer ausnutzen, für wenig Gelder zu arbeiten; denn die Löhne liegen dann immer noch über dem, was sie in ihrer Heimat verdient hätten. Das ist aber nur ein Grund für diese Entwicklung. Darüber hinaus spielen schwierige Anerkennungsverfahren eine große Rolle. In Deutschland diskutieren wir seit Jahren darüber, wie Berufsabschlüsse zügig anerkannt werden. Bis wir ein transparentes und klares Verfahren haben, müssen sich viele Akademiker immer noch in ungelernten Berufen herumschlagen und niedrige Löhne akzeptieren. Das ist ein unhaltbarer Zustand.
Der andere Grund ist das Fehlen jeglicher Standards. Mindestlohn, Tarifbindung und sichere Arbeitsbedingungen fehlen in vielen Branchen. Die Tarifpartner konnten Mindestlöhne und Mindeststandards nicht umsetzen - und wie die Diskussion auf politischer Ebene aussieht, brauche ich keinem in diesem Hohen Hause zu erzählen. Die Nachtverhandlungen am Wochenende zu Hartz IV lassen grüßen!
Trotzdem wird sich ohne verpflichtenden und flächendeckenden Mindestlohn Lohndumping breitmachen. Das Problem hätte bereits vor Jahren gelöst werden können. Die Bundesregierung hat aber die EU-Fristen untätig verstreichen lassen. Parallel dazu wurden Leiharbeitsverhältnisse ausgeweitet und die Zahl der prekär Beschäftigten und Scheinselbständigen explodierte nahezu; ein idealer Nährboden für Lohndumping.
Stundenlöhne von 5 oder 6 Euro sind bereits vor Öffnung der Grenzen keineswegs gesetzeswidrig. Ganz im Gegenteil, sie werden sogar noch mit Steuergeldern als so genannte Aufstocker im Rahmen von Hartz IV subventioniert. Völlig legal unterstützt der Staat mit anderen Worten Unternehmen dabei, Mindestlöhne und Mindeststandards zu untergraben.
Der SSW schließt sich aus dieser Erkenntnis heraus den Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes an, der eine Revision der Entsenderichtlinie anregt. Arbeitnehmer, die bei einer polnischen Firma in Deutschland arbeiten, müssen Anrecht auf den hiesigen Tarif haben. Darüber hinaus können über diesen Weg Mindestbestimmungen festgelegt werden. Mit einer Revision der Entsenderichtlinie beenden wir dann auch die Ungerechtigkeit, dass für die gleiche Arbeit auf der gleichen Baustelle unterschiedliche Löhne gezahlt werden.
Darüber hinaus muss der Landtag dafür sorgen, dass die Tariftreue dauerhafte Grundlage öffentlicher Vergabe in Schleswig-Holstein wird. Tariftreue ist und bleibt eines der wirkungsvollsten Möglichkeiten, um Lohndumping gar nicht erst entstehen zu lassen.
Der SSW ist davon überzeugt, dass neben der Tariftreue und der Einführung eines Mindestlohns die Revision der Entsenderichtlinie zu den wichtigen Stellschrauben gehört, die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union politisch zu gestalten. Genau darum geht es schließlich; denn Freizügigkeit, das zeigt sich auch und gerade im deutsch-dänischen Grenzland, ist keine Einbahnstraße.

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