Rääde · Flemming Meyer · 21.09.2017 Die Bürgerversicherung gewährt gleiche Leistungen für alle - das ist dann wirklich gerecht

Flemming Meyer zu TOP 24 - Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte ermöglichen

„Die Beihilfe ist nicht nur kompliziert und schwerfällig, sondern auch teurer als die gesetzliche Krankenversicherung.“

Die Beihilferegelungen für Beamtinnen und Beamte sind fast so kompliziert und umfangreich wie die deutsche Steuergesetze. Das soll schon etwas heißen. Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage zum Thema, dass es sich um ein „fein austariertes, effizientes und effektives System zwischen Besoldung, Versorgung und Beihilfe“ handle. In so einem System stellt man in der Regel keine Systemfrage, sondern versucht sich an den Stellschrauben. Genau das versucht auch der vorliegende Antrag. Ich bin allerdings zutiefst skeptisch, ob wir auf diese Weise überhaupt nach vorne kommen und ob das vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Das hat in der Vergangenheit mehrmals die Verfassungsgemäßheit entsprechender Beihilfereformen gründlich prüfen müssen. Die beamteten Richter stehen dabei felsenfest zur Beihilfe.

Die Beihilfe ist aber nicht nur kompliziert und schwerfällig, sondern auch teurer als die gesetzliche Krankenversicherung. Die Ausgaben steigen kontinuierlich. 

Die Hamburger Gesundheitssenatorin, an dessen Vorstoß sich der vorliegende Antrag anlehnt,  will zunächst eine Art Waffengleichheit zwischen der gesetzlichen und privaten Versicherung erreichen; also eine Gerechtigkeitslücke schließen. Sie kündigte an, dass die Stadt Hamburg als Arbeitgeberin den entsprechenden Finanzierungsanteil bei der Krankenversicherung auch für Landesbeamtinnen und -beamte übernehmen will. Bislang ist das nicht der Fall, so dass faktisch gar keine Wahlfreiheit besteht. Eine Versicherungsneutralität besteht faktisch nicht, da die gesetzliche Kassenmitgliedschaft viel teurer ist als die private Versicherungspolice. Das, was bereits für die Arbeiter und Angestellten, sofern sie gesetzlich versichert sind, gilt, soll also jetzt auch auf die Beihilfe ausgeweitet werden. Das ist eigentlich längst überfällig und war bei der Einführung der Versicherungspflicht für Beamte ein Geburtsfehler. Hessen hat bereits eine Ausnahmeregelung, die den Versicherten gesetzlicher Krankenkassen Beihilfe gewährt. 

Jetzt also die Gleichstellung auch für Schleswig-Holstein. Diese Maßnahme ist gleichzeitig auch eine Kostenbremse. Würden nämlich tatsächlich 80% der Beamtinnen und Beamte in eine gesetzliche Kasse wechseln, wie das ein Gutachten der Bertelsmann Stiftung annimmt, würde das auf die Beitragshöhe aller Versicherten durchschlagen. In dem Gutachten geht es um Nettomehreinnahmen  von bis zu 4,4 Mrd. Euro. Damit könnte der Beitragssatz für alle Versicherten um bis zu 0,4 %-Punkte gesenkt werden. Ein klares Argument für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Beamtenbund hat, wenig überraschend, dieser Prognose vehement widersprochen. Das ist sein gutes Recht, zeigt aber auch, wie verbissen die Beamtenverbände den Status quo verteidigen. 

Apropos Lobby; die Ärzte haben sich noch nicht zu Wort gemeldet, weil ihre Verbandsvertreter eine Umstellung auf die gesetzliche Krankenversicherung wohl keine großen Chancen einräumen. Sie würden allerdings beim Umstieg  auf die gesetzlichen Kassen mit spürbaren Umsatzeinbußen rechnen müssen, weil die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen schlechter vergütet als die privaten Kassen. 

Damit rückt das eigentliche Ziel wieder vor Augen. Ein System, das den gleichen Handschlag unterschiedlich vergütet, ist ungerecht und gehört abgeschafft. Darum: Bürgerversicherung. Der SSW wirbst schon seit langem für eine Bürgerversicherung. Das ist eine Absicherung für alle  - finanziert von allen. Mit einer Bürgerversicherung gibt keine Ausnahmen mehr, weder zum Beispiel für Immobilieneinkommen noch für Beamte. Und sie gewährt gleiche Leistungen für alle. Das ist dann wirklich gerecht!

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