Rääde · Flemming Meyer · 10.03.2004 Einführung von Mindestlöhnen

Der SSW begrüßt die aktuelle Diskussion über die Einführung von Mindestlöhnen. Denn sie weist auf ein sehr großes Problem der Beschlüsse der AGENDA 2010, die im Vermittlungsausschuss im Dezember beschlossen wurden, hin. Das Problem ist die im Zuge der Hartz-Reformen beschlossene Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Langzeitarbeitlose und die damit verbundene Tatsache, dass Arbeitlose Arbeit in Zukunft annehmen müssen, die bis zu 30 Prozent unter Tarif bezahlt werden kann. Auch wenn es eine Forderung war, die von der CDU/CSU durchgesetzt wurde, ist es traurig, dass eine sozialdemokratische Bundesregierung in dieser Frage zugestimmt hat.

Hier muss die Frage gestellt werden, ob man wirklich der Auffassung ist, dass bei über 4 Millionen Arbeitslosen und nur wenigen hunderttausend offenen Stellen, eine Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln mehr Menschen in Arbeit bringt. Ich habe da sehr große Zweifel. Der SSW vertritt die Auffassung, dass Niedriglöhne nicht der Ausweg aus der deutschen Krise sind. Denn sie wirken sich volkswirtschaftlich negativ auf die Binnennachfrage aus und sind somit kontraproduktiv.

Um dieser Entwicklung und diesen Beschlüssen entgegen zu wirken, gibt es jetzt seitens einiger Gewerkschaftler und sozialdemokratischer Bundesabgeordneter den Ruf nach der Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen in Deutschland. Nun sind Mindestlöhne grundsätzlich kein Teufelszeug wie uns die FDP mit ihrem heutigen Antrag weiß machen will. In vielen europäischen Staaten – wie Großbritannien, Frankreich oder die Niederlande - und sogar in den USA gibt es das Instrument der Mindestlöhne.

Allerdings variieren die Höhe der Mindestlöhne ganz gewaltig. In der EU reichen diese von 416 bis 1338 Euro (in Luxemburg). Auch in den USA haben die Mindestlöhne nicht das Phänomen der „Working-Poor“ verhindern können, also den Zustand, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung nicht aus der Armut herauskommen. Darüber hinaus gibt es neben den vom Staat gesetzlich verordneten Mindestlöhnen auch eine ganze Reihe von tariflichen Mindestlöhnen. In Dänemark sind zum Beispiel tarifliche verabredete Mindestlöhne sehr verbreitet. Auch in Deutschland gibt es bereits in der Baubranche und in anderen Branchen bereits einen tariflichen Mindestlohn.

Der SSW ist ein Anhänger der Tarifautonomie und deshalb befürworten wir einen tariflichen Mindestlohn, der von den Tarifpartner in einer spezifischen Branche verabredet wird. Das ist gut, weil gerade die Tarifpartner die Branche am besten kennen und eine angemessene Höhe für einen Mindestlohn setzen können, der weder die Arbeitnehmer noch die Unternehmen über Gebühr belastet. Die Einführung solcher tariflicher Mindestlöhne in Branchen, wo es notwendig ist und die dann auch für alle EU-Bürgerinnen und Bürger gelten sollte, die bei uns arbeiten wollen, wäre aus unserer Sicht die optimale Lösung.

Eine gesetzliche Einführung von Mindestlöhnen stehen wir eher skeptisch gegenüber, weil sie die Tarifautonomie verletzt und weil es für den Staat schwierig ist, für jede Branche einen vernünftige Höhe für einen Mindestlohn festzusetzen. Allerdings stellt sich die Situation dann anders dar, wenn es um Staaten oder Branchen geht, bei denen es kaum Gewerkschaften gibt. Das beste Beispiel ist Großbritannien, wo Margaret Thatcher es in wenigen Jahren geschafft hat, die Macht der Gewerkschaften völlig zu brechen, so dass es in vielen Industriezweigen überhaupt keine Tarife mehr gab. Hier war es richtig, dass die neue Labour-Regierung kurz nach ihren Regierungsantritt einen gesetzlichen Mindestlohn beschloss, um das sehr ausgebreitete Phänomen der „Working-Poor“ zu bekämpfen.

Deshalb können wir auch den Antrag der FDP nicht unterstützten, der generell gesetzliche Mindestlöhne ablehnt. Aus unserer Sicht kommt es immer auf die Situation an und deshalb sollte sich der Staat das Instrument der gesetzlichen Mindestlöhne nicht aus der Hand nehmen lassen.

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