Präsemadiiling · 25.10.2013 Flensburger CDU-Antrag ein Schritt in die richtige Richtung

Lobenswert: Die Flensburger Christdemokraten wollen jetzt die Landes-CDU dazu auffordern, sich zu ihren Verpflichtungen gegenüber der dänischen Minderheit und dem SSW zu bekennen.

Das geht aus einem Beschlussantrag hervor, den der Kreisparteitag der CDU Flensburg gestern auf Initiative seiner Ratsfraktion verabschiedet hat. 

Der Antrag soll auf dem Landesparteitag der Christdemokraten im November eingebracht werden, um das bereits 2012 „von der Landespartei beschlossene Anerkenntnis der vollwertigen SSW-Mandate angesichts Urteils des Landesverfassungsgerichts zu vervollständigen“, wie Kreisverband und Ratsfraktion in Flensburg betonen.

Im Antrag wird die Nord-CDU u.a. aufgefordert:
• die dänische Minderheit zu schützen und zu fördern
• das Ziel der Gleichstellung der Minderheit und ihrer Einrichtungen anzustreben
• den SSW als Partei der dänischen Minderheit anzuerkennen
• die Befreiung des SSW von der Sperrklausel als „notwendigen Bestandteil“ im Rahmen von Förderung und Teilhabe der Minderheit anzuerkennen.

SSW-Fraktionschefin Susanne Schäfer-Quäck und Kreisverbandsvorsitzende Kathrin Möller begrüßten die Flensburger CDU-Initiative als „bemerkenswerten Schritt in die richtige Richtung“.

„Flensburg ist ein gutes Beispiel dafür, wie der SSW pragmatisch und frei von Ideologie am politischen Wettbewerb der Ideen teilnimmt und seine Mehrheiten stets in der Sache sucht,nicht nach Parteibuch“, sagt Susanne Schäfer-Quäck.
„Dass diese so lobenswerte wie notwendige Initiative von der Flensburger CDU ausgeht, überrascht mich daher weniger, freut mich aber umso mehr“, so die Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion.

 „Wir fassen den Antrag auch als klare Absage an die Junge Union Schleswig-Holstein auf, die trotz klarer Urteilsbegründung aus Schleswig nach wie vor versuchen, am Stuhl des SSW zu sägen“, fügt Kreisverbandsvorsitzende Kathrin Möller hinzu.

Weniger erfreut ist man im SSW Flensburg hingegen über die Begründung des CDU-Antrags. Hierin heißt es unter anderem, durch seine Regierungsbeteiligung trete der SSW auch „mit politischen Entscheidungen und Argumentationen auf, die nicht seiner Rolle als Partei der Minderheit zuzurechnen sind“. Kathrin Möller stellt hierzu fest: „Sowohl Bundes- als auch Landesverfassungsgericht haben in der Vergangenheit festgestellt: Der SSW hat sich schon immer zu allen politischen Themen verhalten. Aus gutem Grund: Jede politische Maßnahme mit Auswirkung auf die Bevölkerung im Land hat auch Auswirkung auf die Minderheit. Denn wir sind, wie im CDU-Antrag richtig erkannt wird, Bestandteil dieser Gesellschaft. Damit sind politische Themen automatisch auch Minderheitenthemen“. 

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