Rääde · Lars Harms · 20.06.2014 Fluthilfen nach der Elbe-Flut

Damit wir für kommende Fluten gewappnet sind, kommt es darauf an, einerseits einen guten Überblick über die Schäden zu erhalten, und andererseits eine funktionierende Schadensentschädigung zu installieren.

 


 

Die Elbe-Flut im letzten Sommer wird nicht die letzte Überschwemmung gewesen sein. Wir wurden belehrt, dass es so etwas wie eine Jahrhundertflut nicht geben kann. Immer neue Rekordmarken werden geknackt.

 

Damit wir für kommende Fluten gewappnet sind, kommt es darauf an, einerseits einen guten Überblick über die Schäden zu erhalten, und andererseits eine funktionierende Schadensentschädigung zu installieren. Es wird nämlich in den nächsten Jahren wieder zu Flutschädigungen kommen. 

 

Fangen wir mit dem zweiten Punkt an, denn ausgerechnet hier hapert es. Ich lese auf Seite 7, dass es Probleme bei der Auszahlung der Mittel des Ausbauhilfefonds gibt aufgrund von jeweils anderen Bundeszuständigkeiten. Es stehen zwar ausreichende Mittel zur Verfügung, aber diese kommen nicht dort an, wo sie gebraucht werden. Das ist absurd. Ziel sollte es dagegen sein, die Schadensregulierung zu vereinfachen und Hilfeleistungen zu entbürokratisieren. Was nützt ein Aufbauhilfefonds, wenn es Probleme bei Mittelabfluss gibt? Nicht viel. Die Betroffenen fühlen sich doppelt bestraft. Der Grund für die Probleme ist vielleicht bei der hohen Priorität zu vermuten, die die Bundesregierung der sogenannten Überkompensation von Schäden einräumt. Das bedeutet, dass die Bundesregierung die Versicherungsgesellschaften nicht aus ihrer Pflicht entlassen möchte und gleichzeitig verhindern will, dass für einen Schaden zweimal gezahlt wird: nämlich einmal durch die Versicherung und dann noch einmal durch die öffentliche Hand. Darum ist auch ein Rückforderungsvorbehalt ausdrücklich in die Aufbauhilfeverordnung hineingeschrieben worden. An dieser Stelle möchte ich die Frage stellen, ob diese Gefahr der doppelten Bezahlung wirklich die erheblichen Auszahlungsverzögerungen rechtfertigt? Ich bin davon überzeugt: nein. Hier muss der Bund grundsätzlich noch einmal über eine Bündelung der Zuständigkeiten in Sachen Aufbauhilfe nachdenken. Die Landesregierung hat gezeigt wie es geht, indem Verfahren vereinfacht und beschleunigt wurden. Der schnelle Erlass des Ministerpräsidenten vom 13. Juni letzten Jahres hat entsprechende Soforthilfe auf den Weg gebracht. Natürlich muss bei der Verwendung von Steuergeldern immer sorgfältig entschieden werden. Andererseits gehört die Bündelung der Konsequenzen zu den Hausaufgaben, die in Berlin noch nicht erledigt wurden. Diese Kritik kommt auch aus anderen Bundesländern, die vom Elbe- bzw. Donauhochwasser betroffen waren.

 

Damit komme ich zur Zusammenarbeit entlang der Elbe. Wie bedeutend der Hochwasserrückhalt in den oberen Elbeabschnitten ist, belegt der vorliegende Bericht noch einmal eindrucksvoll. Der Scheitel wurde um zumindest 35 cm gemindert durch Überflutungen im Bereich der Havel und der Saale. Wasser benötigt Platz. Wenn es eingeengt wird, nimmt es sich diesen Platz. Darum sind die Verhandlungen der Elbe-Länder von zentraler Bedeutung. So hohe Dämme und Schleusen kann Schleswig-Holstein gar nicht bauen, dass es zu kleine Überflutungsflächen kompensieren könnte. Darum ist diese bundeslandübergreifende Arbeit so wichtig. Die Elbe hält sich schließlich nicht an Landesgrenzen. Darum ist ein Nationales Hochwasserschutzprogramm ausdrücklich zu begrüßen. Es ist doch nicht zu begreifen, dass die Deichhöhen je nach Bundesland anders gemessen werden. Hier ist eine Harmonisierung und bessere Abstimmung dringend notwendig. Bedauerlicherweise mussten erst mehrere Flutkatastrophen Schaden anrichten, bevor ein Nationaler Plan überhaupt in Angriff genommen wird. Allerdings hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage nicht unbedingt große Begeisterung für das Projekt erkennen lassen. Dabei hat sie den Nationalen Hochwasserschutz eigentlich schon im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie verweist statt auf eigene Aktivitäten auf die nächste Vollversammlung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser. Die ist im September, also 15 Monate nach der Katastrophe an der Elbe. 

 

Hochwasserschutz ist teuer und das ist sicherlich ein Grund, verbindliche Entscheidungen immer mal wieder zu vertagen. Hier wünsche ich mir von der Bundesregierung mehr Engagement. 

 

Das wäre auch im Sinn der Lauenburgerinnen und Lauenburger, die genau wissen, dass nach der Flut vor der Flut ist. Sie wollen in der Stadt bleiben, leben und arbeiten. Dafür benötigen sie aber eine verlässliche Perspektive. Die Vorschläge für einen neuen, innovativen Hochwasserschutz liegen jetzt auf dem Tisch. Eine rasche Entscheidung für eine Alternative und eine schnelle Umsetzung stehen an der Elbe jetzt ganz oben auf der Prioritätenliste.

 


 


 


Weitere Artikel

Rääde · Lars Harms · 22.03.2024 Die Landesentwicklungsstrategie war gelebte Bürgerbeteiligung

„Die Jamaika-Regierung hat die Landesentwicklungsstrategie öffentlich zu Grabe getragen, während sie noch die Früchte unserer Arbeit einsammelte.“ 

Weiterlesen

Rääde · Lars Harms · 22.03.2024 Es muss auch um Integration gehen

„Bei der Sammlung von Kompetenzen, der Zentralisierung von Zuständigkeiten und der möglichen Umstrukturierung unserer Behörden darf es nicht nur um Ausreisen gehen. Es muss auch um Integration gehen, um Sprachkurse, um Spurwechsel, um Chancen, um Vermittlung in Ausbildung und Arbeit und um Anerkennung.“

Weiterlesen

Rääde · Lars Harms · 21.03.2024 Plünderung des Versorgungsfonds ist mit uns nicht zu machen!

„Der Versorgungsfonds ist kein Sparschwein, sondern sichert die Pensionen der Zukunft. Es geht hier um nachhaltige Finanzpolitik – auch in diesem Bereich. Vorsorge für die Zukunft in wenigen Jahren für das Stopfen von Haushaltslöchern zu verfrühstücken, ist nicht nachhaltig!“

Weiterlesen