Rääde · Flemming Meyer · 26.05.2005 Gentechnik in der Landwirtschaft

An und für sich bietet das Thema „Gentechnik in der Landwirtschaft“ für sich alleine bereits genügend Stoff für emotionale Diskussionen, denn die einen sehen darin großes wirtschaftliches Potential und die anderen sehen darin erhebliche Gefahren für Mensch und Natur.

Ich denke, dass beide Seiten ihre Berechtigung in dieser Diskussion haben. Daher ist es die Aufgabe der Politik hier die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sich beide Seiten durchaus wieder finden können. Mit dem Gentechnikgesetz hat Frau Künast einen solchen Rahmen gesetzt. Dies hat der SSW bereits begrüßt. Denn für uns ist es wichtig, dass die gentechnikfreie Landwirtschaft - das heißt die konventionelle Landwirtschaft sowie der Ökolandbau - weiterhin die Möglichkeit hat, gentechnikfrei zu produzieren. Denn es muss freie Entscheidungsmöglichkeiten für die Landwirte und letztlich auch für die Verbraucher geben.

Auf der anderen Seite muss den Befürwortern der Agro-Gentechnik aber auch die Möglichkeit eingeräumt werden, gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft zu nutzen. Dafür müssen dann aber auch die notwendigen Flächen mit entsprechenden Pufferzonen vorgehalten werden. Die vorliegenden Anträge von Grünen und FDP gehen beide darauf ein, dass der gentechnikfreie Anbau bei Lebens- und Futtermitteln gewährleistet bleibt, beziehungsweise dass geeignete Flächen für wissenschaftliche Institutionen und Unternehmen bereitgestellt werden. Beide Ansätze werden auch vom SSW unterstützt. Insbesondere die wissenschaftliche Begleitung von derartigen Forschungsvorhaben wird vom SSW gefordert, da dies aus unserer Sicht unabdingbarer Bestandteil der Technikfolgenabschätzung im Zusammenhang mit der Gentechnik ist.

Ein erheblicher Streitpunkt zwischen Gegnern und Befürwortern des Gentechnikgesetzes ist die vorgesehene Regelung im Hinblick auf die Haftung. Das Gesetz sieht hier vor, dass Landwirte, die Gentechnik anwenden, gesamtschuldnerisch für wesentliche Beeinträchtigungen durch Verunreinigungen bei gentechnikfreien Betrieben haften. Hier hat der Gesetzgeber, aus Sicht der Gentechnikbefürworter den Handlungsspielraum erheblich eingeschränkt. Aber ich habe es eingangs bereits gesagt, der Gen-Anbau darf nicht zu einer schleichenden Verunreinigung bei der konventionellen oder der ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaft führen, da wir auch künftig die Entscheidungsfreiheit wollen. Daher sehen wir die Haftungsregelung als ein wichtiges Steuerungsinstrument des Gesetzes. Aus diesem Grund können wir den 3. Punkt im FDP-Antrag nicht mittragen. Hierbei möchte ich kurz anmerken, dass die Einrichtung eines entsprechenden Haftungsfonds den Gen-Landwirten, der Saatgutindustrie oder der Lebensmittelindustrie offen bleibt. Es besteht also durchaus die Möglichkeit sich entsprechend zu wappnen.

Es geht uns nicht darum, Biotechnologie oder die grüne Gentechnologie in Bausch und Bogen zu verurteilen oder schön zu reden. Was wir brauchen sind klare Vorgaben, wie der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen künftig geregelt werden soll, denn langfristige Auswirkungen dieser neuen Technik sind immer noch nicht ausreichend empirisch untersucht. Daher werden wir dem Antrag der Grünen zustimmen.

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