Rääde · Flemming Meyer · 21.03.2013 Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind mit Pflichten verbunden, zum Beispiel, was Unterhaltspflichten betrifft. Im Lebenspartnerschaftsgesetz heißt es dazu: „Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung.“
Es bestehen im Gegenzug aber auch Rechte, die den Partnern seitens des Staates eingeräumt werden, so beim Erbrecht oder beim Versorgungsausgleich. Heute geht es um die Vervollständigung dieser Rechte bis hin zur Gleichstellung. Darüber streiten wir uns, übrigens nicht zum ersten Mal, mit der CDU-Fraktion.
Die Konservativen tun sich schwer mit der Gleichstellung, obwohl sie schon manche Position geräumt hat. Noch auf dem Sonderparteitag im Dezember wollte sich die CDU der Frage nach der Gleichstellung allerdings nicht stellen und hat nach stundenlangen Diskussionen eine Stellungnahme erst einmal verschoben. Doch die Basis, und auch viele prominente CDU-Politiker, sind unzufrieden. Die Liste der Unterstützer einer Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften ist beeindruckend: Familienministerin Kristina Schröder, der gesundheitspolitische Sprecher Jens Spahn, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach und der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Ruprecht Polenz.
Und das Bundesverfassungsgericht treibt die CDU mit seinen Urteilen auch noch vor sich her. Da baut sich enormer Druck auf, der bizarre Blüten hervortreibt. So ist die Brandenburgische CDU-Abgeordnete Katherina Reiche mit der Behauptung vorgeprescht, dass die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften unser aller Wohlstand gefährdeten, weil aus ihnen kein Nachwuchs hervorgeht und damit die demografischen Probleme verschärft würden. Als ob man mit der Verweigerung von Rechten Menschen zu gemischtgeschlechtlicher Elternschaft treiben könne. Ihr Kollege Stefan Müller von der CSU sieht gleich die Zukunft Deutschlands von Schwulen und Lesben gefährdet. Dass er nebenbei noch ungewollt Kinderlose gleich mit diskriminiert, ist dem wackeren Kämpfer für Vermehrung noch gar nicht aufgefallen. Aber die Richtung, in die diese Äußerungen weisen, ist klar. Den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden Rechte vorbehalten, damit sich die Schwulen und Lesben eines Besseren besinnen. Karl-Josef Laumann nimmt kein Blatt vor den Mund und sagt ausdrücklich, dass für ihn nur gemischtgeschlechtliche Familien mit Kindern gesunde Familien sind. Daraus schlussfolgert er, ich zitiere: „Ohne viele gesunde Familien gibt es letzten Endes keine gute Gesellschaft.“ Er ist sich des Applauses der ewig Gestrigen sicher. Doch das Verständnis von gemischtgeschlechtlichen Familien als gesund und gleichgeschlechtlichen als krank, also therapierbar, ist absurd. Sie ist falsch und in der Wortwahl entlarvend.

Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir bei der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften von Menschenrechten reden. Alle Menschen haben die gleichen Rechte, unabhängig von Hautfarbe, Religion, Geschlecht und Herkunft. Dass Menschenrechte unabhängig von der geschlechtlichen Orientierung gewährt werden müssen; dazu hat sich die Bundesrepublik in zahlreichen internationalen Übereinkommen verpflichtet. Das ist Ergebnis jahrelangen Bemühens um Gleichstellung und Gleichberechtigung. Die Möglichkeit, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft einzugehen, stellt eine enorme Errungenschaft dar.
Früher waren schwule Partnerschaften völlig rechtlos. Noch in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts verweigerten Pflegekräfte und Ärzte schwulen Lebenspartnern Auskünfte und Besuche des Patienten. Schließlich gehörte der Partner zum Leben des Kranken, aber rechtlich nicht zur Familie. Auf dem Höhepunkt der AIDS-Epidemie spielten sich viele traurige Geschichten in den Krankenhäusern ab, weil es die eingetragene Lebenspartnerschaft noch nicht gab. Viele Patienten mussten gar den letzten Weg ohne Beistand des Partners antreten
Das ist hundertfach mitten in Deutschland geschehen. Eine schlimme Grausamkeit. Früher galt der Partner nach dem Tode seines so genannten Freundes nicht als Hinterbliebener und war gegenüber der Familie benachteiligt und rechtlos, wenn entsprechende testamentarische Regelungen fehlten. Zu diesen Zuständen möchte doch nun wirklich keiner mehr zurück. Darum gibt es nach Jahren des politischen Kampfes die eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie war von Anfang an der kleinste gemeinsame Nenner und ein Kompromiss, mit dem sich viele Konservative erst einmal anfreunden mussten, der aber auch den Homosexuellen einen Kompromiss abverlangte. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist immer noch keine Ehe. Und damit sind Homosexuelle Heterosexuellen immer noch nicht gleich gestellt. Trotzdem ist es natürlich richtig, diesen Weg hin zur Gleichberechtigung weiter zu verfolgen und die Rechte für eingetragene Lebenspartnerschaften weiter auszubauen.
Das meint auch die weit überwiegende Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag, also fünf von sechs Fraktionen und diese fünf Fraktionen haben aus diesen Gründen einen entsprechenden Antrag vorgelegt, dass sich auch Schleswig-Holstein der geplanten Bundesratsinitiative zur Verbesserung der rechte der eingetragenen Lebenspartnerschaften anschließt.
Konsequenterweise und der Vereinfachung wegen sollten wir allerdings wirklich überlegen, ob wir das sprachliche Ungetüm „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ nicht durch das eingängige und bekannte, und auch gut eingeführte Wort „Ehe“ ersetzen sollten.
Damit wäre die Gleichstellung dann vollständig erreicht.

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