Speech · 16.12.2009 Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften



Die Koalition des Aufbruchs hat ganz klar im Koalitionsvertrag festgelegt: „Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden im Öffentlichen Dienst der
Ehe gleichgestellt.“ Das findet die uneingeschränkte Unterstützung des SSW. Das Land Schleswig-Holstein täte gut daran, mit gutem Beispiel voranzugehen.

Ausdrücklich hat der Bundesgesetzgeber im Gesetz für eingetragene Lebenspartnerschaften festgelegt, dass die Partner füreinander Verantwortung tragen sollen. Wenn aber ein Partner im öffentlichen Dienst angestellt ist, ist das nur eingeschränkt möglich. Im Gegensatz zu Ehepartnern sind die eingetragenen Lebenspartner ausdrücklich von den Zusatzleistungen der VBL ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Sommer festgestellt und sofortige Gleichstellung gefordert. Während ein verheirateter Versicherter sicher sein kann, dass sein Ehepartner im Falle seines Todes eine Hinterbliebenenversorgung erhält, steht ein schwuler bzw. lesbischer Lebenspartner mittellos da. Dies sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, befanden die Richter; Ehepartner und eingetragene Lebenspartner seien prinzipiell gleichzustellen. Diese Entscheidung wurde landauf landab als Durchbruch gefeiert. Zu Recht! Der SSW ist davon überzeugt, dass es nicht nur ums Portmonee der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften geht, sondern darum, die Gesellschaft insgesamt gerechter zu gestalten. Letztlich profitieren wir alle davon, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber an das Gleichheitsgebot der Verfassung ermahnt.

Wir erinnern uns, dass das Bundesverfassungsgericht bereits kurz nach Verabschiedung des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft einzelne, willkürliche Benachteiligungen einkassierte. Erst nach einer gründlichen Korrektur garantierte das Gesetz auch Schwulen und Lesben eine uneingeschränkte Teilhabe an den Bürgerrechten des Grundgesetzes.

Es ist zu hoffen, dass nach der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidung Bund, Länder und Gewerkschaften als Tarifpartner entsprechende Vorgaben für die VBL rasch vereinbaren, um allen Partnern, egal ob eingetragener Lebenspartner oder Ehepartner, nach dem Tod des Versicherten eine Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Allerdings ist zu befürchten, dass sich entsprechende Verhandlungen bis ins nächste Jahr hinziehen werden.

Dabei wäre es ein Leichtes, die Gleichstellung im öffentlichen Dienst herzustellen. Im privaten Bereich, in einem Betrieb oder bezüglich eines privaten Mietverhältnisses, ist das ungleich schwerer. Auch aus diesem Grund ist es überhaupt nicht einzusehen, dass die öffentliche Hand die Gleichstellung nicht energisch anstrebt, sondern fortwährend auf die Bremse tritt. Sie gibt ihre Vorbildfunktion auf und entmutigt damit ausdrücklich entsprechende Bemühungen in der privaten Wirtschaft; nach dem Motto: wenn nicht einmal die öffentliche Hand die Gleichstellung hinbekommt, warum sollen wir uns dann bemühen. Dass die GEZ erst seit wenigen Monaten zusammenlebenden, schwulen Paaren nicht zweimal Rundfundfunkgebühren abverlangt, zeigt, wie zäh die Gleichstellung umgesetzt wird.

Der vorliegend Antrag bezieht sich auf ausstehende Regelungen im Bereich des Beamtenrechtes. Der SSW fordert dagegen auch die Gleichstellung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Der Gesetzgeber ist gefordert: Er muss nun allen Homo-Partnern die Vorteile des Ehegattensplittings gewähren; noch besser wäre es allerdings, aus dem Ehegatten- ein Familiensplitting machen. Damit würde die Benachteiligung gering Verdienender und vieler Ostdeutschen endlich der Vergangenheit angehören. Der Staat sollte Gemeinschaften fördern, die Kinder erziehen - und nicht die, in denen zwei Menschen zusammenleben.

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