Speech · 23.02.2006 Landesplan für Menschen mit Behinderungen

Die Landesregierung wird in dieser Legislaturperiode keinen aktualisierten Landesbehindertenplan für unser Land vorlegen. Das hat sie den Abgeordneten schriftlich gegeben. Der SSW bedauert diese Haltung, denn der letzte Behindertenplan des Landes Schleswig-Holstein stammt bereits aus dem Jahr 1996, ist also bereits zehn Jahre alt. Inzwischen sind wir im nächsten Jahrtausend angekommen; die Landesregierung aber noch nicht. Trotz des Bedarfs für einen neuen Landesbehindertenplan hält die Landesregierung stur an dem alten 17 Jahre alten Plan fest. Das ist so, als wenn man in einen Benzintank Holz stopft, weil es ja so lange ein bewährtes Energiemittel bei den Dampflokomotiven war.

Eine Gesamtkonzeption braucht seine Zeit. Zugegeben. Aber die Regierungsfraktionen setzen noch einen drauf. Anstatt via Berichtsantrag die Sozialministerin zumindest zur Äußerung einiger Rahmendaten zu bewegen, soll es mal wieder nur um butterweiche Formulierungen gehen. Was ist so revolutionär an dem vorgelegten 9-Punkte-Katalog? Inhaltlich nämlich gar nichts. Oder befürchtet die Landesregierung, dass sie bei einigen Fragen passen muss?

Einige Hinweise darauf gibt es: Ich zitiere aus dem CDU/SPD-Antrag: „Die Belange von Menschen mit Behinderung werden in allen Planungen auf Landesebene beachtet.“ Wenn dem so wäre, dann wäre ja alles in schönster Ordnung und wir könnten uns anderen Themen zuwenden. Tatsache ist aber, dass wir mit solchen pauschalen Äußerungen überhaupt nicht vorwärts kommen. Haben Sie denn den letzten Bericht des Behindertenbeauftragten vergessen, der gewarnt hat vor der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt?

Insbesondere die neuen Strukturen der Arbeitsagenturen sieht Dr. Hase sehr kritisch. Da besteht ein immenser Handlungsbedarf. Die Probleme von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt stellen nur einen einzigen seiner Kritik. Planungen und Initiativen der Landesregierung, wie die Situation verbessert werden kann, sind vonnöten – nicht Allgemeinplätze.

„Arbeit und Beschäftigung“ machen bei CDU und SPD lediglich einen Spiegelstrich aus. Das ist zu wenig. Viel zu wenig! Menschen mit Behinderung wollen arbeiten, damit sie ökonomisch selbständig sein können. Doch der erste Arbeitsmarkt wird ihnen zunehmend verwehrt. Darum fragt auch der Konkurrenzantrag der FDP detailliert nach, wie die Beschäftigungssituation im Land aussieht und was man zur Integration von Menschen mit Behinderungen machen kann. Ich denke, wir sind es den Menschen mit Behinderungen im Lande einfach schuldig, genau hinzusehen und nachzufragen, wenn es denn schon nicht zu einem Gesamtkonzept reicht!

Wir muten auch Menschen mit Behinderung Kürzungen zu, ich nenne hier stellvertretend das Landesblindengeld. Im Gegenzug müssen sich diese Frauen und Männer darauf verlassen können, dass wir uns wirklich für ihre Interessen einsetzen. Der vorgelegte Antrag der Regierungsfaktionen ist nicht geeignet, neue Perspektiven aufzuzeigen.

Es scheint sich offensichtlich um einen Antrag zu handeln, der nur dem Koalitionsfrieden dient: Er ist ansprechend formuliert und tut keinem weh. Aber er tut auch nichts. Damit ist niemanden gedient. Der Landtag muss der Landesregierung konkret formulierte Aufträge stellen – alles andere sind Persilscheine und bringen uns nicht weiter.

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