Press release · 21.06.2021 Landesspezifische Grundrechte müssen einklagbar sein

Wenn durch die Landesverfassung gewährte Grundrechte verletzt werden, können diese bisher nicht vor dem Landesverfassungsgericht eingeklagt werden. Das will der SSW im Landtag jetzt ändern.

„Wir haben zwar landesspezifische Grundrechte, die über das hinausgehen, was das Grundgesetz vorgibt. Aber diese landesspezifischen Grundrechte können nicht eingeklagt werden. Das heißt, die Menschen haben Grundrechte auf dem Papier, aber wenn es darauf ankommt, dann haben sie keine Möglichkeit, diese Grundrechte auch einzufordern. Das wollen wir ändern“, sagt Lars Harms, Vorsitzender des SSW im Landtag.

„Wenn etwa jemand vom Zugang zu Behörden ausgeschlossen wird, weil man nicht die technischen Voraussetzungen oder Computerkenntnisse hat, dann hat man keine Chance, sein Recht zu bekommen. Das diskriminiert beispielsweise alte Menschen, die nicht so internetaffin sind und lieber auf Briefverkehr setzen“, so Harms.

Auch wenn nationale Minderheiten sich diskriminiert fühlten, hätten sie derzeit keine Möglichkeit, dies verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, kritisiert der SSW-Landtagschef. Harms: "In Zeiten in denen Minderheitenrechte in vielen Ländern unter Druck sind, ist das genau das falsche Zeichen, das aus Schleswig-Holstein kommt".

Der SSW-Entwurf sieht daher vor, dass Beschwerden vor dem Landesverfassungsgericht künftig auch bei Verletzungen landesspezifischer Grundrechte möglich sein sollen, die nicht durch das Grundgesetz mit abgedeckt sind.

Weitere Artikel

Press release · Sybilla Nitsch · 17.09.2025 SSW setzt Transparenz durch: Ausschüsse entstufen weitere Northvolt-Unterlagen

Weiterlesen

Press release · Christian Dirschauer · 16.09.2025 SSW begrüßt Bundesratsinitiative: Auch der Bund trägt Verantwortung für Minderheiten

Zur von der Landesregierung angekündigten Bundesratsinitiative zur Verankerung nationaler Minderheiten in das Grundgesetz, erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Press release · Dr. Michael Schunck · 11.09.2025 Wir brauchen einen Demenzplan 2.0

Zum heutigen Bericht der Landesregierung und der anschließenden Beratung im Sozialausschuss über den Umsetzungsstand des Demenzplans erklärt der SSW-Abgeordnete Michael Schunck:

Weiterlesen