Press release · 27.10.2010 Wahlgesetz: Die CDU ist abermals der Versuchung erlegen

Zum Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion, als Antwort auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts die Anzahl der Landtagswahlkreise von 40 auf 37 zu reduzieren, erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk:

"Die CDU macht nicht einmal den Versuch die Hausaufgaben zu lösen, die das Landesverfassungsgericht der Politik auferlegt hat. Sie ist abermals der verhängnisvollen Versuchung erlegen, zuerst an die Partei zu denken und dann an das Land, die uns schon die aktuellen Probleme eingebrockt hat.
Mit dem Vorschlag, die Wahlkreise nur um drei zu reduzieren, stellt die Union die Parteiinteressen über ein sauberes Wahlgesetz und auch über den schwarz-gelben Koalitionsvertrag.

Der CDU-Vorstoß zeigt, dass es noch ein langer, steiniger Weg bis zu einer mehrheitsfähigen Position im Landtag ist. Der SSW wird jedenfalls keinem Vorschlag zustimmen, der dazu führt, dass in die Landesverfassung eine Regelgröße des Landtags von über 100 statt 69 Abgeordneten geschrieben werden müsste."

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„Es ist nicht unsozial, über die Folgen für die Mieter zu sprechen. Es ist sozial, sich der Realität in dieser Frage zu stellen. Es ist nicht unsozial, über die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbau zu sprechen und die Kosten zu bewerten. Es ist sozial, sich dem Ausmaß bewusst zu werden und über Lösungen und Fördermittel zu sprechen.

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