Präsemadiiling · 01.08.2013 Wir stehen an Ihrer Seite, Birgit Wille

Zum Vorschlag der Bürgerbeauftragten Birgit Wille für ein verfassungsverbrieftes Bürgerrecht auf eine gute Verwaltung erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Verwaltung ist für die Bürgerinnen und Bürger da, nicht umgekehrt. Das ist die wichtigste Leitlinie für jede öffentliche Verwaltung in Schleswig-Holstein und wird in den meisten Fällen in der Praxis auch so gehandhabt. 

Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger sich von Verwaltungen im Stich gelassen, mangelhaft oder nicht beraten fühlen. Die komplexe Behördensprache trägt ihren Teil dazu bei, dass Bescheide oft nicht nachvollzogen werden können. 

Die Bürgerbeauftragte Birgit Wille trifft den Nagel auf den Kopf: Die Konflikte und Schwierigkeiten, die hieraus entstehen, sind vermeidbar. 

Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, innerhalb welcher Fristen sie mit Bescheiden rechnen können. Sie haben ein Recht auf umfassende und vor allem verständliche Beratung. 

Der SSW setzt sich seit jeher für eine offene, bürgerfreundliche Verwaltung ein. Deshalb kann ich die Bürgerbeauftragte Birgit Wille nur motivieren, ihren Vorschlag dem Sonderausschuss Verfassungsreform vorzulegen, damit konkret geprüft wird, ob sich ein solches Bürgerrecht analog zur Regelung in der EU-Charta umsetzen lässt. Wir stehen an ihrer Seite, Frau Wille. 

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