Press release · 16.02.2005 Guten Gewissens den SSW wählen

Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts, wonach die Befreiung der 5 %-Sperrklausel rechtmäßig ist, erklärt die SSW-Spitzenkandidatin zur Landtags­wahl, Anke Spoorendonk:

"Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die politische Brisanz dieser Frage gesehen und so schnell entschieden hat. Die Verfassungsrichter bestätigen uns hundertprozentig in unserer Position, dass die Befreiung des SSW von der 5 %-Sperrklausel nicht in Zweifel gezogen werden kann. Jetzt können die Menschen in ganz Schleswig-Holstein guten Gewissens den SSW wählen."

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Pflegende Angehörige leisten den Mammutanteil der häuslichen Pflege. Häufig reduzieren sie dafür ihre Arbeitszeit oder geben den Job ganz auf, wodurch ihre finanzielle und soziale Absicherung bröckelt. Die SSW-Fraktion fordert die Landesregierung mit einem Antrag (Drucksache 20/4772) auf, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern und pflegende Angehörige zu stärken. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Christian Dirschauer:

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