Pressemitteilung · 16.02.2005 Guten Gewissens den SSW wählen

Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts, wonach die Befreiung der 5 %-Sperrklausel rechtmäßig ist, erklärt die SSW-Spitzenkandidatin zur Landtags­wahl, Anke Spoorendonk:

"Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die politische Brisanz dieser Frage gesehen und so schnell entschieden hat. Die Verfassungsrichter bestätigen uns hundertprozentig in unserer Position, dass die Befreiung des SSW von der 5 %-Sperrklausel nicht in Zweifel gezogen werden kann. Jetzt können die Menschen in ganz Schleswig-Holstein guten Gewissens den SSW wählen."

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