Press release · 16.02.2005 Guten Gewissens den SSW wählen

Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts, wonach die Befreiung der 5 %-Sperrklausel rechtmäßig ist, erklärt die SSW-Spitzenkandidatin zur Landtags­wahl, Anke Spoorendonk:

"Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die politische Brisanz dieser Frage gesehen und so schnell entschieden hat. Die Verfassungsrichter bestätigen uns hundertprozentig in unserer Position, dass die Befreiung des SSW von der 5 %-Sperrklausel nicht in Zweifel gezogen werden kann. Jetzt können die Menschen in ganz Schleswig-Holstein guten Gewissens den SSW wählen."

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Zur Debatte im Landtag über die Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts und dem Sonderbericht des Landesrechnungshofs zur Northvolt-Wandelanleihe erklären der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, sowie die wirtschaftspolitische Sprecherin, Sybilla Nitsch:

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„Auch wir vom SSW sind der Meinung, dass wir als Gesetzgeber unbedingt etwas dafür tun müssen, um Armut, Verwahrlosung und sozialen Spannungen entgegenzuwirken. Aber diese Narrative finden sich eben auch auf dem Land.“

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