Rääde · Flemming Meyer · 31.05.2013 Netzneutralität stärken

Downloadflatrate, Getränkeflatrate oder Heizungsflatrate. Überall spricht man heutzutage von einer Flatrate. Das Wort Flatrate verbinden viele Verbraucher mit einem großen Coup: nämlich viele Vorteile für meistens wenig Geld. Leider stellt sich oft heraus, dass dies meist nur ein Wunschdenken des Verbrauchers ist. Dass ein Verbraucher für eine bestimmte Internetgeschwindigkeit zahlt, und die dann aus irgendeinem Grund vom Anbieter gedrosselt wird, finden wir nicht fair. Die Kunden werden hier in Schubladen sortiert und es entstehen Kunden erster und zweiter Klasse. Die Datenautobahnen werden virtuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Opfer, die willkürlich aufgestellt werden. Ein Internet der zwei Geschwindigkeiten sollte aus Sicht des SSW nicht geben. Mehr noch, aus Sicht des SSW darf es keine Bevorzugung bestimmter digitaler Dienste geben, die eine Diskriminierung anderer Dienste mit sich führt. Eine digitale Gesellschaft, wie wir sie heute kennen, macht ohne Netzneutralität nur wenig Sinn. Denn es geht hier auch um die Freiheit der Medien, das Recht auf Information, Meinungsfreiheit und für uns vom SSW ganz besonders wichtig: Medienvielfalt. Daran müssen wir auch in anderen Bereichen arbeiten.

Das Problem in der ganzen Geschichte ist meiner Meinung nach, die Wettbewerbssituation der Netzanbieter. Im Grunde genommen haben wir es hier mit einem Angebotsoligopol zu tun, wo die großen Anbieter den Markt quasi untereinander aufteilen können. Die wirtschaftlichen Interessen haben längst den freien und ungehinderten Zugang zum Internet umschlossen. Denn auf diesem Markt lässt sich mittlerweile viel Geld verdienen. Die Netzneutralität gerät dabei in Gefahr, unter die Räder wirtschaftlicher Interessen zu kommen, sehr zum Nachteil der Nutzer. Die Netzneutralität ist ein Garant für einen ungehinderten und diskriminiserungsfreien Zugang zum Internet. Diese Netzneutralität gilt es zu schützen. Die Europäische Union hat dieses Thema schon vor einigen Jahren im Rahmen der Digitalen Agenda des Projektes „Europa 2020“ aufgegriffen. Noch in diesem Jahr soll eine rechtliche Empfehlung vorgelegt werden, die den uneingeschränkten Zugang der Verbraucher zu allen Internet-Inhalten schützen soll. Was dabei letztendlich herauskommt, werden wir dann sehen. Jedenfalls müssen wir erkennen, dass wir in dieser Sache ohne Brüssel oder Berlin nicht sehr weit kommen werden.
Dass eine generelle Netzneutralität bei der Nutzung des Internets gewahrt werden sollte, haben wir deutlich gemacht. Was mir nicht ganz klar ist, wie man – wie es im Antrag steht - einerseits klarstellen will, dass kein Eingriff in die Inhalte von Datenpaketen erfolgt und andererseits dann aber doch Ausnahmen zulassen will. Wie will man hier die trennende Linie gewährleisten? Ebenso ist im Antrag von einer Aufsichtsbehörde die Rede, das hört sich ja nicht verkehrt an, aber die Frage ist, wie soll diese Behörde aussehen? Unter einer Aufsichtsbehörde kann man sich ja vieles vorstellen. Eine andere, aber nicht weniger wichtige Frage, ist die nach den Kosten dieser Behörde und wer diese Kosten künftig übernehmen soll. In den Niederlanden ist eine entsprechende Regulierungsbehörde an das Wirtschaftsministerium in Den Haag geknüpft, welches auch einen Teil der Kosten übernimmt. Dieses Vorbild sollen wir – dem Antrag nach- berücksichtigen, wenn nicht sogar folgen. Sicherlich genügend Ansatzpunkte über die man Nachdenken und im entsprechenden Ausschuss diskutieren kann.

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