Rääde · Flemming Meyer · 26.09.2018 Zurücksetzen maßiger Fische zum Zweck des Messens und Fotografierens lehnen wir ab

Flemming Meyer zu TOP 02 - Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes

„Insgesamt sehen wir mit den Änderungen, die hier von Jamaika eingebracht werden, eine Aufweichung des Tierschutz-Aspektes.“

Aus der vorliegenden Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses zum Landesfischereigesetz, wird mehr als deutlich, dass kaum ein Gesetzentwurf das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Der ursprüngliche Entwurf zum Landesfischereigesetz bezog sich inhaltlich einzig auf die Tagesfangbeschränkung von Fischen in der Freizeitfischerei sowie entsprechende Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße hiergegen. 

Im Klartext heißt das, dass durch das Landesfischereigesetz künftig das sogenannte „Baglimit“ für Dorsche eingeführt wird und die Verstöße gegen die Höchstfang- und Anlademengen besser geahndet werden können. 

Ausschlaggebend für den Gesetzentwurf sind die von der EU beschlossenen Fang-Quoten für den Dorsch, die künftig auch für die Freizeit- und Angelfischerei gelten sollen. Man mag davon halten was man will, aber das ist der Ausläufer einer Jahrzehnte langen verfehlten und falsch gelenkten EU-Fischereipolitik. Eine Politik, die eben nicht auf Nachhaltigkeit ausgerichtet war. Heute stehen wir vor dem Scherbenhaufen. Den Berufsfischern werden knallharte Quoten vorgeschrieben, die zum Teil existenzgefährdend sind und erstmalig ist sogar die Freizeit- und Angelfischerei von dieser Quotenregelung betroffen und sie müssen nun ihr Scherflein dazu beitragen. 

Wenn es um den Schutz der Dorschbestände geht, sind ebenso wie die Berufsfischer, auch die Freizeitangler in der Verantwortung. Eine solche Fangbeschränkung ist nicht auf ewig festgelegt. Sie kann weiter verschärft, aber auch wieder gelockert werden, je nachdem wie sich die Bestände entwickeln und wir erwarten, dass solche drastischen Maßnahmen dann binnen kurzer Zeit spürbare Effekte aufzeigen. Daher kann ich für den SSW sagen, dass wir notgedrungen einer solchen Gesetzesänderung zugestimmt hätten.

Im parlamentarischen Verfahren zum Fischereigesetz wurde uns ein Änderungsantrag der Koalition vorgelegt, der nun auch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beinhaltet. Diese Gesetzesänderung war, wie wir wissen, nicht Teil der Anhörung im Ausschuss. 

Mit der vorliegenden Äderung bleibt aus unserer Sicht der naturschutzfachliche Aspekt der Naturparke unberührt, sie ist also unschädlich. Statt dessen kommt den Naturparken, wie es das Bundesnaturschutzgesetz vorsieht, künftig ein Bildungsauftrag für nachhaltige Entwicklung zuteil. Dies ist eine langjährige Forderung der Naturparke in Deutschland, die seit April dieses Jahres so auch im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist, die nun auch im Landesnaturschutzgesetz von Schleswig-Holstein Eingang findet. Wir als SSW sehen darin durchaus eine Stärkung unserer Naturparke, wenn es um die Ziele und Inhalte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in diesen Landschaftsräumen geht. 

Kommen wir nun aber zu dem Punkt, der aus unserer Sicht so schwer greift, dass wir den vorliegenden Antrag zur Änderung des Landesfischereigesetzes nicht zustimmen werden. 

Auch hier handelt es sich um eine Ergänzung von Seiten der Koalition, die mit der ursprünglichen Gesetzesänderung – also dem Baglimit – nichts zu tun hat. 

Wir erinnern uns an die Diskussion zum runden Tisch, wo es bereits darum ging, inwieweit es erlaubt sein soll, geangelte Fische zurück zu setzen, obwohl sie das gültige Mindestmaß erreicht haben. 

Das Angeln von Fischen aus Spaß am Drill, um sie dann wieder zurück zu setzen, das sogenannte „Catch and Release“, ist nach dem Fischerei-Gesetz aus Gründen des Tierschutzes verboten. 

Der Landessportfischerverband fordert in seiner Stellungnahme die Streichung der englischen Formulierung „catch&release“, mit der Begründung, weil diese Formulierung in allen anderen Bundesländern sowie im Rest der Welt eine andere Bedeutung hat, als in Schleswig-Holstein. Diese Behauptung lasse ich einmal für sich stehen.

Zudem hat die Koalition darauf hingewiesen, dass die Streichung dieser englischen Formulierung das Kondensat des Runden Tisches sei. Weitere oder gar ausführlichere Erklärungen für diese Streichung gab es von Seiten der Koalition leider nicht. 

Insgesamt sehen wir mit den Änderungen, die hier von Jamaika eingebracht werden, eine Aufweichung des Tierschutz-Aspektes. Dies sehen wir auch im Kontext zur Diskussion, um das zurücksetzen maßiger Fische, die ausschließlich zum Zweck des Messens und Fotografierens gefangen werden, um dies in einschlägigen Zeitschriften oder im Internet zu veröffentlichen. Es geht hierbei ausschließlich um den Fun-Faktor. Das lehnen wir ab. Für uns als SSW ist ganz klar, der Tierschutz im Landesfischereigesetz darf nicht aufgeweicht werden. Auch wenn wir die eingangs beschriebenen Änderungen durchaus unterstützen können, wiegt aus unserer Sicht der Punkt zum Tierschutz im Landesfischereigesetz so schwer, dass wir die Änderungen der Jamaika-Koalition ablehnen.

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