Rede · 20.11.1996 Abschaffung der "Wiesen-Steuer"

Schon jahrelang plädiert der SSW dafür, daß wir unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe wirtschaftlich und finanziell nicht weiter belasten dürfen. Deshalb hat sich der SSW seinerzeit im Landtag gegen die Gebühren-Verordnung für Antragsbearbeitung bei EU-Ausgleichzahlungen, die sogenannte „Wiesensteuer“, ausgesprochen. Dazu steht auch die neue SSW-Fraktion weiterhin.

Für den die Landwirte geht es zwar im einzelnden nicht um große Summen, aber prinzipiell sind wir der Meinung, daß die Kosten von Maßnahmen, die in Brüssel beschlossen werden nicht einfach auf die Landwirte abgewälzt werden sollten. Der einzelnde Landwirt hat sich die Regelungen, die für die Landwirtschaft in der Europäischen Union gelten, nicht ausgesucht und sollte deshalb auch nicht durch den Verwaltungsaufwandes belastet werden.

Die Landwirtschaft steckt zur Zeit in einer tiefen Strukturkrise. Speziell die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe in unseren Lande haben gewaltige Probleme. Ich brauche nur die Stichworte BSE-Skandal oder Annus-Konkurs zu nennen. Wir alle wissen um die existentiellen Probleme von denen der ganze landwirtschafliche Bereich betroffen ist. Auch vor diesem Hintergrund ist der SSW gegen zusätzliche finanzielle Belastungen der Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaft.

Natürlich haben wir Verständnis für die Probleme, die dem Landwirtschaftministeriums in Verbindung mit den Verwaltungsaufwand für die Antragsbearbeitungen von den EU-Ausgleichszahlungen, entstanden sind. Es ist unbestritten, daß dadurch jährliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe durch Personalaufwand oder zusätzliche EDV-Anschaffung angefallen sind.

Doch wir fragen uns, warum gerade Schleswig-Holstein als einziges Land diese Kosten zum großen Teil an seine Landwirte weitergeben will. In keinem anderen Bundesland gibt es eine solche Verordnung. Auch wenn wir sonst gerne Schleswig-Holstein in der Vorreiterrolle sehen - in diesem Fall können wir dem nicht zustimmen.

Die bisherigen Ergebnisse der angstrengten Musterprozesse beim Verwaltungsgericht in Schleswig haben gezeigt, daß diese Gebühren-Verordnung rechtlich zumindest fragwürdig ist. Die Brüsseler Verordnung besagt nämlich, daß die Ausgleichzahlungen ungeschmälert in voller Höhe ausgezahlt werden sollen. Deshalb sind diese Verfahren jetzt an den Europäischen Gerichtshof überwiesen worden.

Man könnte naturlich sagen, der Landtag sollte erst einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur dieser Gebührenverordnung abwarten. Auch werden die Landwirte ja im Moment durch diese Gebühren nicht belastet, da daß Landwirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Bauernverband bis zum Prozeßentscheid auf eine Erhebung verzichtet hat.

Doch da der SSW prinzipiell gegen die Einführung dieser Gebühren war und sie als ungerecht empfindet, werden wir den Antrag der CDU zur Abschaffung der „Wiesensteuer“ mittragen.

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