Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 26.09.2003 Änderung der Gewerbesteuer

Nach dem Motto „alle guten Dinge sind drei“ beschäftigt sich der Landtag in kürzester Zeit schon zum dritten Mal mit der Gemeindefinanzreform und insbesondere mit der Änderung der Gewerbesteuer. Eigentlich haben wir schon in der August-Sitzung des Landtages die verschiedenen Positionen und die Meinungsunterschiede, die es zwischen den Parteien gibt, klar und deutlich ausgetragen. Inhaltlich ist seit dieser Sitzung nichts mehr hin-zuzufügen.

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und SSW forderte der Landtag in seiner letzten Sitzung die Landesregierung dazu auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gemeindefinanzreform abzulehnen, weil er keine ausreichende finanzielle Verbesserung für die Kommunen darstellt. Dazu hatten wir die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Änderung der Gewerbesteuer einzusetzen, die sich an den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und dem Land Nordrhein-Westfalen orien-tiert - dargelegt im Modell „Modernisierte Gewerbesteuer“.

Die Landesregierung – und hier speziell Finanzminister Dr. Stegner – haben sehr schnell auf die Forderungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages reagiert. Schon am 9. September hat die Landesregierung einen ei-genen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Gewerbesteuer im Bundesrat eingebracht. Der SSW unterstützt ausdrücklich diese Bundesratsinitiative, denn alle unsere Forderungen zur Gewerbesteuer sind im Gesetzentwurf der Landesregierung mitaufgenommen worden.

Es geht einfach darum, dass die kommunalen Finanzen nachhaltig verbessert werden. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Einbeziehung der Freiberufler und die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch Einbezie-hung von Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten in die Gewerbesteuer-berechnung erfüllt diese Anforderung.

Wichtig bleibt es für den SSW, dass durch diese Änderungen der Gewerbesteuer nicht die kleinen und mittleren Unternehmen über Gebühr belastet werden. Wir wollen, dass die Großunternehmen endlich wieder ihren an-gemessenen Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben leisten, und nicht den Mittelstand schädigen. Daher begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung einen Freibetrag von 25.000 Euro vor-sieht. Dazu kann die zukünftige Gemeindewirtschaftsteuer – wie die Ge-werbesteuer in Zukunft genannt wird – auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Mit diesen Maßnahmen werden kleine und mittelständi-sche Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler oder Existenzgründer weitgehend nicht belastet.

Nach Berechnungen der Landesregierung würde eine Umsetzung des Gesetzes im Schnitt sieben Milliarden Euro pro Jahr mehr für die Kommunen in Deutschland bringen. Das sind vier Milliarden Euro mehr als der jetzige Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht. Für Schleswig-Holsteins Kommunen ergibt der Gesetzesentwurf der Landesregierung ca. 175 Milli-onen Euro mehr pro Jahr.
Da kann es keinen verwundern, dass sowohl der Schleswig-Holsteinische Städtebund als auch die Vorsitzende des Deutschen Städtebundes, die CDU-Politikerin Petra Roth, die Bundesratinitiative der Landesregierung be-grüßt haben. Jetzt kommt es natürlich auf die Mehrheit des Bundesrates an, ob sich die Vernunft am Ende durchsetzt. Schleswig-Holstein hat auf jeden Fall den Ball vors Tor geschlagen. Er muss jetzt nur noch ins Tor rein ge-macht werden.

Für uns als schleswig-holsteinische Parlamentariker bleibt nur noch festzustellen: Die Landesregierung hat den Auftrag des Landtages schnell und gut umgesetzt.

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