Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 22.03.2012 Änderung der Kommunalverfassung

Schade, dass die überwältigende Mehrheit in diesem Hause die von Bündnis 90/Die Grünen und SSW herbeigeführte Klage vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Amtsordnung in Schleswig-Holstein nicht als Chance, sondern eher als Last gesehen hat. Unser Erfolg vor dem Verfassungsgericht in Schleswig gegen die verfassungswidrige Handhabung der Amtsordnung war aber ein Erfolg für die kommunale Demokratie.
Was heute in zweiter Lesung beschlossen werden soll, trägt dem leider gar nicht Rechnung. Wir brauchen mit anderen Worten eine umfassende und langfristige Strategie, wie die kommunalen Strukturen künftig aussehen sollen. Wir brauchen eine echte Strukturreform. Denn nur so kann handlungsfähige, gestaltungsstarke und bürgernahe kommunale Demokratie funktionieren. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Urteil des Landesverfassungsgerichts mehrere Optionen eröffnet, wie wir zurück zu einer verfassungskonformen Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene kommen können. Aus Sicht des SSW darf die Verfassungstreue aber nicht den Blick davor verstellen, dass damit die Frage, wie Schleswig-Holsteins kommunale Strukturen endlich funktionsfähig und fit für die Zukunft gemacht werden können, noch lange nicht beantwortet ist. Denn Fakt ist, dass viele kleine Gemeinden unseres Landes ihre Aufgaben nicht allein bewältigen können und gezwungen sind, die Hilfe des Amtes in Anspruch zu nehmen.
Konkret liegen uns drei Modelle vor: Der Gesetzentwurf der SPD sieht vor, dass die Amtsordnung einen abgeschlossenen Katalog von fünf Aufgaben enthält, die die Gemeinden auf die Ämter übertragen dürfen. Der Entwurf der Landesregierung geht ebenfalls von einem Katalog aus. Er schreibt vor, dass die Amtsordnung einen abgeschlossenen Katalog von 16 Aufgaben enthält, aus dem das Amt insgesamt fünf Aufgaben übernehmen darf. Zudem werden amtsinterne Zweckverbände zugelassen, deren Verwaltung das Amt zu übernehmen hat. Das dritte Modell hingegen, das Modell von Bündnis 90/Die Grünen, geht davon aus, dass die Gemeindeordnung die freiwillige Bildung größerer Gemeinden vorgibt. In der Amtsordnung soll die Möglichkeit der Aufgabenübertragung unverändert erhalten bleiben, die Amtsausschüsse aber direkt gewählt werden. Während der Gesetzesentwurf der SPD von einem abschließenden Aufgabenkatalog ausgeht, der aus Sicht des Amtes voll ausgeschöpft werden darf, wurde im Rahmen der durchgeführten Anhörung deutlich, dass die „Kataloglösung“ der Landesregierung das Verhältnis von Amt und amtsangehöringen Kommunen schnell strapazieren könnte. Denn nicht jede Gemeinde darf fünf Aufgaben aus dem Katalog auf das Amt übertragen, sondern dem Amt dürfen insgesamt nur fünf Aufgaben aus dem Katalog von einer jeweils beliebigen Zahl von Gemeinden übertragen werden. Soll heißen: Was geschieht, wenn sich die Gemeinden nicht einigen können? Als diese Frage kürzlich auf einer Tagung der Leitenden Verwaltungsbeamten diskutiert wurde, wurde klar, dass das Gelingen dieses Übertragungsverfahrens einzig und allein von der Stärke der jeweiligen Personen abhängt. Das wirkt wenig beruhigend und hat mit einer Stärkung der kommunalen Demokratie nichts zu tun! In die gleiche Richtung zeigt die Einrichtung amtsinterner Zweckverbände, die – bildlich gesprochen – leicht dazu führen können, dass der Amtsausschuss nach einer kurzen Pause als Zweckverbandsversammlung weiter tagt. Der nächste Gang vor das Landesverfassungsgericht scheint damit vorprogrammiert.
Die Gesetzentwürfe von CDU/FDP und SPD unterscheiden sich sehr viel deutlicher in einem anderen Punkt: Erhalt der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern – die bisherige Grenze liegt bei 15.000, und die Sicherung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f der Gemeindeordnung. Der SSW stimmt beiden Anliegen zu, wobei es uns bei dem Erhalt des §47f entschieden darauf ankommt, dass auch der zweite Abschnitt dieses Paragraphen stehen bleibt. Denn Satz 2 besagt, dass Kinder und Jugendliche beteiligt werden müssen „bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren“. – also der Planung von Radwegen, bei Spiel- und Sportanlagen und der Planung von Neubaugebieten, um einiges zu nennen. Wer Satz 2 streicht, schränkt die Mitwirkungsmöglichkeiten junger Bürgerinnen und Bürger massiv ein – das ist der Punkt, nicht mehr und nicht weniger!
Der SSW spricht sich somit aus unterschiedlichen Gründen gegen die Gesetzentwürfe der Regierungskoalition und der SPD aus. Bei dem Gesetzentwurf der Grünen werden wir uns der Stimme enthalten. Er zeigt unserer Meinung nach in die richtige Richtung. Es ist aber weiterhin das Ziel des SSW, nach einer Phase der Freiwilligkeit die Zusammenlegung von Gemeinden gesetzlich festzuschreiben. Für uns gilt noch stets die Maßgabe: Ämter gleich Gemeinden. Nicht zustimmen können wir vor diesem Hintergrund einer Direktwahl der Amtsausschüsse, weil dies zur Einführung einer weiteren kommunalen Ebene führt, und das wollen wir nicht. Wir brauchen eine Gebiets- und Strukturreform in Schleswig-Holstein - nur so sichern wir die Zukunftsfähigkeit unserer kommunalen Demokratie. Kommunale Verwaltung und kommunale Selbstverwaltung müssen auf gleicher Augenhöhe miteinander agieren; das ist unser Ziel.

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