Rede · 10.05.2007 Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Die Änderungen des ÖPNV-Gesetzes beinhalten nur zwei Knackpunkte. Nämlich einerseits die Frage, ob für den öffentlichen Personennahverkehr Pläne aufgestellt werden müssen oder nicht und, wie in Zukunft die Finanzierung dieser Aufgabe aussieht.

Für den SSW war es immer klar, dass sowohl der Schienenpersonennahverkehr auf Landesebene als auch dessen zukünftige Entwicklung geplant werden müssen. Dabei geht es nicht nur um Fahrzeuge, Strecken und Bahnstationen, sondern auch um die zukünftige Planung von Vergabeverfahren. Allerdings müssen auch wir erkennen, dass in diesem Bereich, neue Regierungen neue Akzente setzen können. Ob diese Akzente angesichts der öffentlichen Debatten um das Vergabeverfahren Netz-Ost richtig gesetzt worden sind, wage ich allerdings zu stark bezweifeln.
Allerdings zeigen diese Vorkommnisse, dass da auch ein SPNV-Plan oder ähnliches nicht geholfen hätte. Was die Planung der Quantität und Qualität auf unseren Bahnlinien und deren Vertaktung zum Busverkehr angeht, sind wir immer noch der Meinung, dass hier eine gezielte und genaue Entwicklungsplanung für den SPNV dringend notwendig ist. Allerdings lässt das neue Gesetz ja den Spielraum offen. Das Wirtschaftsministerium kann auch in Zukunft einen Landesweiten Nahverkehrsplan für den SPNV aufstellen und ich glaube, dass es eine verantwortungsbewusste Landesregierung auch tun wird.

Ähnlich ist die Lange im Busbereich. Hier ist die kommunale Ebene der Aufgabenträger und auch hier ermöglicht in Zukunft eine Kann-Bestimmung die bisherige ÖPNV-Planung weiterzuführen. In Zeiten in denen der gesamte Busbeförderungsbereich völlig umgekrempelt wird und auch die Eltern von Schülern im ländlichen Bereich für die Schülerbeförderung zur Kasse gebeten werden, wird man um eine ständig aktualisierte Planung nicht umhin kommen. Der Griff ins Portemonnaie der Eltern wird dazu führen, dass sie wieder auf Privat-PKWs umsteigen, mit den entsprechenden ökologischen Folgen für uns alle und mit den ökonomischen Folgen für die Eltern und die Busunternehmen.

Vor diesem Hintergrund ist eine andere Frage, die wesentlich wichtigere Frage. Nämlich können wir den Busverkehr und dessen tragende Unternehmen noch halten. Auf einer Veranstaltung der Autokraft im vergangenen Monat ist deutlich geworden, dass hier die kommunale Ebene an einer Seite mit den Verkehrsunternehmen und den Beschäftigten der Unternehmen steht. Alle gemeinsam fordern, dass das Tariftreuegesetz auch auf den ÖPNV ausgeweitet wird und so vernünftige Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, der Kollege Arp, hat auf dieser Veranstaltung deutlich gemacht, dass bis zur Sommerpause eine Entscheidung herbeigeführt werden soll. Die Einführung der Tariftreue für den ÖPNV wäre in der Tat eine wichtige Entscheidung für den Erhalt des ÖPNV in Schleswig-Holstein. Und hier müssen wir, so wie es der Kollege Arp angekündigt hat, eine schnelle Lösung, wie es die Unternehmen, die Beschäftigten und auch die Kreise wünschen, bekommen. Der ÖPNV muss in das Tarifteuegesetz aufgenommen werden und die zeitliche Befristung des Gesetzes gestrichen werden.

Abschließend möchte ich noch etwas zur zukünftigen Finanzierung des ÖPNV sagen. Im Wirtschaftsausschuss wurde uns der Entwurf einer entsprechenden Verordnung vorgelegt, weil wir ja auch eine Verordnungsermächtigung mit diesem Gesetzentwurf aussprechen wollen. Das macht auch Sinn, weil dies das Verfahren vereinfacht und bisher diese Mittel auch immer mit den Unternehmen und der kommunalen Ebene ausgehandelt wurden. Die Kreise haben bereits mitgeteilt, dass sie mit der neuen Regelung einverstanden sind und auch die Verkehrsunternehmen haben Zustimmung signalisiert. Zwar sinken die Zuschüsse von Jahr zu Jahr bis 2012 von knapp 59,8 Millionen Euro auf dann 57,3 Millionen Euro, aber diese Festschreibung gibt auch entsprechende Sicherheit. Man weiß, auf was man sich in Zukunft verlassen kann und daher sind auch die Unternehmen mit der Neuregelung einverstanden.
Betrachtet man dann noch die Verteilung der Gesamtmittel unter Einbezug der Mittel für den Hamburger Rand, so kann man feststellen, dass hier alle Kreise und kreisfreie Städte prozentual ungefähr das bekommen, was sie auch vorher erhalten haben. Also auch dort ist keine Ungerechtigkeit zu erkennen.

Wir werden deshalb dem Gesetz zustimmen, aber ich möchte noch einmal deutlich machen, dass die kommunale Ebene, die ÖPNV-Branche und ihre Beschäftigten erwarten, dass wir auch in Fragen der Tariftreue endlich Nägel mit Köpfen machen und diese schnellstmöglich für den ÖPNV einführen.

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