Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 12.12.2013 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage

Schon seit Jahren debattiert man– jetzt kann man sogar schon von Jahrzehnten sprechen – über eine Lockerung der Sonn- und Feiertagsregelung. Jedoch sollten wir eine Lösung finden, mit der alle Beteiligten gut leben können. Die Regelungen in Bezug auf Sonn- und Feiertage haben nicht nur etwas mit Religion zu tun, sondern es geht hier um etwas ganz Grundlegendes. Wie soll mit Gedenktagen umgegangen werden? Oder eher – wie gehe ich mit dem Gedenken um? Wir von SSW sind der Meinung, dass eine solche Frage jeder für sich selbst entscheiden sollte. An dieser Stelle müssen wir uns noch einmal vor Augen halten, worum es eigentlich geht: Nämlich um den Inhalt von Volkstrauertag, Totensonntag sowie Karfreitag. Die Inhalte sind natürlich nicht identisch. Aber im Grunde genommen geht es hier doch um die Entschleunigung. Um das Nachdenken und Innehalten. Jeder von uns entschleunigt auf seine ganz eigene Art und Weise. Ob das nun mit einem Gang auf dem Friedhof, durch den Wald oder durch die Nutzung von gastronomischen Angeboten geschieht, sollte jedem selbst überlassen sein. Für die Beibehaltung der bisherigen Regelung sprechen natürlich die Aspekte der Arbeitsnehmerrechte. Laut einer DGB-Umfrage arbeiten heute bereits 30 % aller Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen. Meistens lässt sich diese Arbeit nicht umgehen, so etwa in der Landwirtschaft. Im Krankenhaus, bei der Polizei, in den Tankstellen oder auch in der Gastronomie – die Sonn- und Feiertagsarbeit ist Fakt. Und deshalb ist es insbesondere wichtig, dass diese Arbeit mit Aufschlägen auf den Lohn besonders entgolten wird.

Zurück zu den Regelungen der so-genannten stillen Feiertage. In Schleswig-Holstein sind am Karfreitag Aufzüge und öffentliche Versammlungen, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen und dem ernsten Charakter des Feiertages unzureichend widerspiegeln, untersagt. Für den Volkstrauertag und den Totensonntag gelten ähnliche Regelungen, jedoch nicht ganztags.

Ein Beispiel zeigt, dass man den Umgang mit stillen Feiertagen auch ganz anders handhaben kann. Unsere skandinavischen Freunde in Norwegen etwa, stellen die Werbeblöcke in TV und Radio an vier Feiertagen im Jahr komplett ab. Auch anderswo geht man mit dem Gedenken, beispielsweise an Karfreitag ganz anders um. In Wien dürfen laut dem Wiener Kinogesetz nur Vorstellungen gezeigt werden, wenn sie dem Charakter und der Bedeutung dieser Tage nicht abträglich sind. Ein ultimatives richtig oder falsch, wie man nun mit diesen besonderen Tagen in unserer heutigen Gesellschaft umzugehen hat, gibt es also nicht. Für uns vom SSW kann ich also nur noch einmal betonen, dass wir eine Lösung brauchen, die die Notwendigkeiten und Wünsche von allen umfasst. Und das kann nur in Form eines Kompromisses gehen.

Die jetzige Regelung zu den drei genannten Feiertagen stößt besonders bei jungen Schleswig-Holsteinern auf Gegenwehr. Für sie kommt diese Regelung einer Bevormundung gleich. Sie fragen sich: Warum darf ich an Karfreitag zum Beispiel nicht zum Tangotanzen gehen, wenn ich das auch sonst jeden Freitag tue? Was ist mit öffentlichen Versammlungen? Warum ist das nun an diesen Tagen nicht möglich? Meine SSW-Kollegen und ich sind der Meinung, dass Trauernde und Gedenkende durch eine solche Freizeitbeschäftigung am Abend nicht gestört werden würden. Generell finden wir, dass der Antrag der Piraten in die richtige Richtung geht und einen vernünftigen Kompromiss aufzeigt. Wir sind jedenfalls sehr offen, für eine liberalere Richtung des Gesetzes. Ob es zu einer Änderung kommt, wird sich im Laufe der Ausschussberatungen sicherlich noch abzeichnen. Da es sich auch für uns um ein hochsensibles Thema handelt, das auch religiöse Fragenstreift, haben wir beschlossen, die Abstimmung für die SSW-Abgeordneten freizugeben.

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