Rede · 20.06.2003 Änderung des Hochschulgesetzes (Juniorprofessur) und Änderung des Landesbeamtengesetzes
Wir haben uns in den vergangenen Monaten viel damit beschäftigt, wie die Hochschullandschaft in Zukunft gestaltet werden soll. Heute geht es um die Frage, was mit den Menschen ist, die in dieser Landschaft leben. Denn im Inneren sind die Hochschulen in so mancher Hinsicht immer noch organisiert wie zu Urgroßvaters Zeiten. Der Bundesgesetzgeber hat in den Jahren 2001 und 2002 die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Stellung der Studierenden und Lehrenden zumindest teilweise auf die Höhe der Zeit gebracht werden kann. Seine Reform sieht vor allem eine Modernisierung der Personalstruktur in Wissenschaft und Lehre an den Universitäten vor, und die setzt das Land mit dem vorliegenden Gesetz um. Es ist auch höchste Zeit.
Kern der Dienstrechtsreform ist die Einführung einer Juniorprofessur. Sie soll den Weg zu einer ordentlichen Professur kürzer machen und dem Nachwuchs eine bessere Eingewöhnung in die Wirklichkeit von Lehre und Forschung bieten. Die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten mehr Eigenverantwortung und können in jungen Jahren eine internationale akademische Karriere anstreben, ohne ins Ausland gehen zu müssen - das begrüßen wir. Das Berufungsverfahren wird ebenso an die internationale Praxis angepasst. Erfreulich ist auch, dass der Elfenbeinturm Universität zukünftig seine Türen zu anderen gesellschaftlichen Bereichen öffnen soll, indem Quereinstiege in eine Professur aus anderen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht wird. Im Großen und Ganzen unterstützen wir also den Gesetzentwurf der Landesregierung.
Der Gesetzentwurf enthält neben der Juniorprofessur noch eine Reihe weiterer Punkte, die angesichts der Kürze der Zeit nur knapp und beispielhaft erwähnt werden sollen: Bachelor- und Masterstudiengänge bisher noch in der Erprobungsphase werden zum Regelstudienangebot. Auch der andere Umgang mit im Ausland erworbenen Graden, die Genehmigung von Prüfungsordnungen durch die Hochschulen statt des Ministeriums und die ausdrückliche Gebührenfreiheit des Erststudiums sind Verbesserungen, die der SSW unterstützen kann.
Die Dienstrechtsreform im Hochschulbereich war lange überfällig. Leider hat man auf Bundesebene nicht die Gelegenheit genutzt, wirkliche Reformen anzugehen und den Beamtenstatus der Hochschullehrer zu hinterfragen. Wenn schon eine neue Kategorie von Hochschullehrern eingeführt wird, dann wäre es sinnvoll gewesen, ihnen einen moderneren Status zu geben als eine Verbeamtung auf Zeit. Das wäre eine wirklich mutige Reform gewesen.
Aber immerhin enthält dieser Gesetzentwurf auch nebenbei eine Verbesserung des Beamtenwesens auf Landesebene. Der neue Umgang mit Staatsdienern, die wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, ist richtig. Selbstverständlich muss man Beamten abverlangen können, dass sie ihres tun, um die Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Können sie weiterhin oder wieder etwas leisten, dann müssen sie verpflichtet werden, solche Aufgaben zu übernehmen, für die sie dienstfähig sind. Es ist schwer nachvollziehbar: Auf der einen Seite weicht man bei den Arbeitslosen die Zumutbarkeitskriterien immer mehr auf. Auf der anderen Seite werden Beamte heute in den Ruhestand versetzt, wenn sie nicht mehr ihrer angestammten Tätigkeit nachgehen können. Der gesamte Beamtenstand ist durch Negativbeispiele wie Lehrer mit Schülerallergie oder surfende Frühpensionäre im Misskredit geraten. Hier hat eine Entsolidarisierung stattgefunden, die durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes so nicht mehr möglich sein wird.