Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 22.02.2007 Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes



Anfang 2000 beschloss die Mehrheit des Schleswig-Holsteinischen Landtages ein Informationsfreiheitsgesetz, das landesweit Beachtung fand und als Vorbild für andere Bundesländer gelobt worden ist. Schleswig-Holstein wurde damit zum Vorreiter der Informationsfreiheit in der Bundesrepublik, und allen Unkenrufen zum Trotz – insbesondere seitens der Kommunen und der Wirtschaft – wurde das neue Gesetz von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. Dabei wurde das Recht auf Informationen über öffentliche Angelegenheiten von den Bürgerinnen und Bürgern nicht missbraucht, wie es von einigen befürchtet. Dies zeigte eine Untersuchung, die der Landesdatenschutzbeauftragte vor einigen Jahren durchgeführt hat.

Für eine Demokratie bleibt es das A und O, dass das Verwaltungshandeln sowohl für die Öffentlichkeit wie auch für den einzelnen Bürger transparent und nachvollziehbar ist. In diesem Sinne legte der SSW bereits Ende 2004 eine Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen vor, der die Umsetzung der EU-Umweltrichtlinie über einen erweiterten Zugang zu öffentlichen Informationen beinhaltete. Dazu sah unser Entwurf vor, dass diese weiter gehenden Bestimmungen nicht nur für Umweltinformationen gelten, sondern auf alle Informationen der öffentlichen Verwaltungen angewandt werden sollten.

Zum einen wäre dies sehr viel praktikabler in der Verwaltungsrealität, weil man in vielen Fällen nur schwer bestimmen kann, was denn nun Umweltinformationen sind - und was nicht. Zum anderen ist es nicht einzusehen, warum diese besonderen, progressiven Informationsfreiheitsrechte nur für Umweltinformationen und nicht für alle Informationen gelten sollten, wenn es sich um öffentliche Aufgaben dreht. Wir hatten also einen in sich stimmigen Gesetzentwurf vorgelegt. Das wurde uns von vielen Seiten ja auch bestätigt.

Unser Gesetzentwurf fiel mit der Landtagswahl 2005 leider der Diskontinuität anheim; nach der Wahl haben wir ihn aber gleich wieder eingebracht. Die Landesregierung war etwas zögerlicher und hat erst im letzten Jahr einen eigenen Entwurf zu einer Änderung des Informationsfreiheitszugangs vorgelegt. Peinlich war dabei, dass die EU schon vor über drei Jahren eine sehr fortschrittliche Umweltinformationsrichtlinie beschlossen hatte, die zum Beispiel ein erweitertes Informationsfreiheitsrecht auch bei Privatisierung von öffentlichen Aufgaben umfasst. Diese Richtlinie hätte der Schleswig-Holsteinische Landtag schon Anfang 2005 umsetzen müssen. Da dies – nicht nur wegen Schleswig-Holstein - nicht geschehen ist, hat die EU gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es ist also dringend notwendig, dass wir endlich diese Umweltrichtlinie umsetzen.
 
Insgesamt war der Gesetzentwurf der Landesregierung aber eine große Enttäuschung, weil er inhaltlich dazu geführt hätte, dass Schleswig-Holstein ohne Not seine Vorreiterrolle in diesem wichtigen Politikfeld verloren hätte. Selten ist ein Gesetzentwurf in einer Anhörung so stark kritisiert worden, wie diese Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes am 20. September 2006 hier im Landeshaus. Von wenigen Ausnahmen abgesehen waren sich die Experten in der Ablehnung des Entwurfs völlig einig.

Die Befürchtungen der Anzuhörenden gingen vor allem in die Richtung, dass die Landesregierung zwar bei der Umweltinformation die weitergehende EU-Richtlinie umgesetzt hatte, aber für die übrigen öffentlichen Informationen, die seit 2000 geltende Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein nicht erweitern, sondern eher wieder einschränken wollte.

So sah der Deutsche Journalistenverband die Gefahr, dass durch den Gesetzentwurf der Landesregierung das Handeln der öffentlichen Verwaltung weniger transparent wird und die Bürger wenig Gelegenheit bekommen, die Aktivitäten der öffentlichen Hand kritisch zu begleiten. Auch die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit sah in ihrer Stellungnahme die Gefahr, dass der Gesetzesentwurf zu restriktiven Tendenzen für das allgemeine Informationszugangsrecht führen würde.

Weiter unterstrichen die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche und auch die Korruptionsbekämpfungsorganisation Transparency International den Vorbildcharakter des bisherigen IFG-Gesetzes. In der Novelle der Landesregierung sahen sie einen großen Rückschritt für die Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein. Der BUND Schleswig-Holstein und der Landesnaturschutzverband waren neben dem Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum weitere scharfe Kritiker des ursprünglichen Entwurfs. Schleswig-Holstein war also wirklich in Gefahr, beim Bürgerrecht auf Information nicht mehr wie bisher ein Leuchtturm zu sein, sondern drohte zum bundesweiten Schlusslicht zu werden.

Der SSW begrüßt daher, dass diese massive Kritik von der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen ernst genommen worden ist, und dass man daher heute nur den Teil des ursprünglichen Gesetzentwurfes beschließen will, der die Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie der EU beinhaltet, deren Inhalt auch wir befürworten. Der SSW hält natürlich an seinem ursprünglichen Gesetzentwurf fest.

Mit unserem Vorschlag für ein erweitertes Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger der öffentlichen Verwaltung gegenüber,das auch bei weit reichenden Privatisierungen gegolten hätte, wäre Schleswig-Holstein zum europäischen Spitzenreiter in der Informationsfreiheit geworden.

Diese Chance ist nun vertan worden. Dabei wurde die negative Bewertung unseres Gesetzentwurfes zum Beispiel seitens der kommunalen Landesverbände eindrucksvoll von der Elmshorner Bürgermeisterin Frau Dr. Fronzeck widerlegt. Sie sah eine erweitere Informationsfreiheit -wie sie der SSW fordert - nicht als zusätzliche Bürokratie oder als zu teuer an, sondern fasste unseren Gesetzentwurf als einen wirklichen Fortschritt im Zusammenspiel zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern auf. 

Leider konnten sich CDU und SPD nicht dazu durchringen, die Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein noch weiter voranzubringen. Der Widerstand von großen Teilen der kommunalen Verwaltungen und Teilen der Industrie war wohl zu groß. Das ist aus bürgerrechtlicher Sicht sehr schade. Zumindest konnte aber im Gesetzgebungsverfahren ein Rückschritt verhindern werden und dafür danken wir insbesondere dem SPD-Abgeordneten Thomas Rother, der sich sehr dafür sehr eingesetzt hat.

Den Änderungsantrag der Grünen unterstützen wir, weil dadurch der Ausschussbeschluss verbessern wird, in dem zum Beispiel die Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten bei den Umweltinformationen wieder festgeschrieben wird. Wir werden aber unserem eigenen Gesetz zustimmen und uns bei dem geänderten Gesetzentwurf der Landesregierung der Stimme enthalten.

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