Rede · 12.12.2007 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes


In unserem nördlichen Nachbarland ist statistisch gesehen jede zehnte Schule eine Privatschule, in Deutschland liegt der Anteil lediglich bei 6%. In Schleswig-Holstein werden im Vergleich zu anderen Bundesländern sogar unterdurchschnittlich wenige Plätze in Privatschulen angeboten. Obwohl es bislang noch keine wissenschaftliche Untersuchung über die Ursachen dieses Ungleichgewichtes gibt, hören wir immer wieder die Privatschulen klagen, dass das hiesige Bildungsministerium den freien Schulen Knüppel zwischen die Beine werfe, indem immer wieder Finanzierungszusagen infrage gestellt würden. Ich halte nichts von derartigen Verschwörungstheorien, bin aber besorgt über die zunehmend schlechte Stimmung.

Darum noch einmal in aller Deutlichkeit: Die Freien Schulen im Lande bereichern das Schulangebot und eröffnen den Eltern Wahlfreiheit. Der SSW sieht sie deshalb als eine Alternative an, die seitens des Landes vernünftig gefördert werden muss. Wir bedauern, dass Gerüchte um die Existenzsicherung der Privatschulen dauerhaft Nahrung erhalten, weil ein Privatschulgesetz in Schleswig-Holstein immer noch fehlt.

Aus Sicht des SSW würde man mit so einem Gesetz zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die Privatschulbetreiber, aber auch Gründungswillige wüssten endlich, woran sie sind und zweitens müsste sich der Landtag nicht so oft mit diesem Thema beschäftigen. Planungssicherheit ist in der Schulpolitik ein hoher Wert und den würde ein entsprechendes Gesetz sicherlich herstellen.

Natürlich wissen wir, dass weder im Saarland noch in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern, die ein Privatschulgesetz haben, der reinste Friede herrscht. Auch dort werden Debatten um Schülerkostensätze und die Höhe staatlicher Zuschüsse geführt. Dennoch hat die gesetzliche Grundlage zu einer Versachlichung der Debatte geführt.

Der Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Schulgesetzes greift ein konkretes Problem auf, das auch schon bei der Landtagsdebatte im September eine Rolle spielte: die Fortschreibung der Schülerkostensätze nämlich. Dieser Ansatz muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass die Ausschussberatung über die künftige finanzielle Förderung der Freien Schulen insgesamt noch auf sich warten lässt. Daher aus Sicht des SSW nur noch eine Anmerkung:
Zu einer Gleichbehandlung aller Kinder in Schleswig-Holstein gehört eben auch, dass ihre Schulausbildung angemessen gefördert wird - egal für welche Schule, ihre Eltern sich entscheiden. Der SSW steht somit einer verbesserten Übergangsregelung bei den Schülerkostensätzen der Freien Schulen grundsätzlich positiv gegenüber. Ob der von der FDP hier vorgeschlagene Weg der einzig richtige ist, darüber sollten wir im Ausschuss vertieft debattieren.

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