Rede · 14.11.2003 Änderung des Schulgesetzes

PRESSEINFORMATION
Um es gleich vorweg zu sagen: Der SSW wird der vorliegenden Änderung des Schulgesetzes nicht zustimmen. Ich werde meine Begründung dafür auch sehr kurz halten:

Erstens: Wir sind der Meinung, dass die Eltern bereits heute ausreichende Informationen von der Schule über die Entwicklung ihrer Kinder erhalten und erhalten können, wenn sie es denn auch selbst wollen. Die Informationspflicht der Schule gegenüber den Eltern, also zum Beispiel über die schulische Entwicklung und den Leistungsstand ihrer Kinder, ist unserer Meinung nach eine Selbstverständlich für Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren. Deshalb brauchen wir auch keine gesetzliche Bestimmung. Sie ist schlicht und einfach überflüssig und führt nur zu mehr Bürokratie und gerade diese will doch die CDU eigentlich abbauen oder nicht?

Zweitens: Eine Informationspflicht der Schule gegenüber Eltern, deren Kinder bereits volljährig sind, besteht bisher nicht, und das hängt natürlich mit der Volljährigkeit zusammen. Genau wie man nicht halb schwanger sein kann, kann man nicht auch nur halb volljährig sein.
Wenn der Gesetzgeber beschlossen hat, dass junge Menschen mit 18 Jahren volljährig mit allen Rechten und Pflichten sind, dann muss man ihnen auch zutrauen, ihren schulischen Werdegang selbst zu regeln, ohne dass die Eltern gleich mit eingeschaltet werden.

Selbst, wenn die Schülerinnen und Schüler Widerspruch gegen eine schriftliche Unterrichtung der Eltern bei auffallendem Absinken des Leistungsstandards einlegen können, bleibt der Beigeschmack, dass die Volljährigkeit nicht respektiert wird.

Wir sind der Auffassung, dass es die Schule in beiden beschriebenen Fällen selbst in der Hand hat, um mit Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern oder eben bei Volljährigkeit nur mit den Schülerinnen und Schülern die angesprochenen Probleme zu bereden und zu lösen. Weiterhin hat die Schule die Möglichkeit, mit Erlaubnis der volljährigen Schüler auch die Eltern zu solchen Gesprächen mit einzuladen. Das geschieht ja auch in den allermeisten Fällen.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht ist jedenfalls nicht sehr hilfreich um die Probleme an unseren Schulen zu lösen.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 13.01.2026 Diako wird Malteser: Übernahme mit schlechtem Beigeschmack

Heute wurde bekannt, dass das evangelische Flensburger Diako-Krankenhaus in Kürze vom katholischen Träger Malteser übernommen wird und dieser auch die alleinige Trägerschaft des neuen Fördeklinikums innehaben wird. Dazu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion und Flensburger Abgeordnete, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Sybilla Nitsch · 16.01.2026 Keine Vollsperrung der Eiderbrücke!

Die Landtagsabgeordnete Sybilla Nitsch sieht Licht und Schatten mit Blick auf die Sanierung der Eiderbrücke in Tönning.

Weiterlesen

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 15.01.2026 Wohnungslosigkeit darf nicht unter dem Radar laufen

Immer mehr Menschen rutschen in die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit, doch in Schleswig-Holstein mangelt es an handfesten Daten und Leitlinien zum Thema. Die SSW-Fraktion möchte Licht ins Dunkel bringen und fordert die Landesregierung auf, einen Bericht über die Situation wohnungs- und obdachloser Menschen in Schleswig-Holstein vorzulegen (Drucksache 20/4001).

Weiterlesen