Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 10.10.2007 Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften


Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass  Stellenausschreibungen zukünftig durch die jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörden vorgenommen werden können, wenn ein neues Amt oder eine neue Gemeinde formell noch nicht gebildet worden ist. Dies soll auf Amtsebene beispielsweise möglich sein, wenn alle beteiligten Gemeinden hierzu ihre Zustimmung erteilen. Ich weiß nicht, welches konkrete Problem dem Gesetzentwurf zugrunde liegt – das südtonderaner Problem kann es nicht sein, weil hier andere Dinge eine Rolle spielen. Das formale Vorgehen erscheint mir aber insgesamt doch sehr kompliziert.

Wenn wir uns den Gesetzesentwurf ansehen, dann stellen wir fest, dass dieser keine rückwirkende Geltung hat. Das heißt, Gemeinden oder Ämter, die sich schon im Ausschreibungs- und Wahlverfahren befinden – wie zum Beispiel das zukünftige Amt Südtondern – werden von dieser Regelung nicht umfasst. Sie müssten nun gegebenenfalls ihre Ausschreibungen und Verfahren nach den im Gesetz vorgeschriebenen Verfahren nochmals neu durchführen. Das heißt: alle 30 Kommunen des Amtes müssten eine Gemeinde- oder Stadtvertretersitzung einberufen und eine inhaltsgleiche Ausschreibung beschließen. Danach dürfte dann die Kommunalaufsicht, also der Kreis, formell ausschreiben. Entscheiden, wer die jeweilige Stelle dann bekommt, könnte auch dann frühestens der neue Amtsausschuss im Januar 2008. Damit wäre weder Südtondern geholfen, noch wäre dies ein Verfahren, das anderen Kommunen, die ebenfalls im Vorwege Personalfragen regeln wollen, helfen würde.

Viel wichtiger als die Personalfragen sind aber die Fragen, die mit den satzungsmäßigen Grundlagen zusammen hängen. Ein Amt oder eine Gemeinde braucht eine Hauptsatzung, eine Verwaltungsgliederung, eine Gebührenordnung und vieles mehr. Hiervon liest man weder im bestehenden Gesetz noch im vorliegenden Vorschlag etwas. Das heißt, diese Regelungen sollen erst mit Errichtung der neuen Strukturen beschlossen werden. Und genau hier liegt das Problem. Weil es keine Übergangsregelungen gibt, gibt es keinen gleitenden Übergang in die neuen Strukturen. In Südtondern hat man versucht, sich am dänischen Beispiel zu orientieren und ein Übergangsgremium geschaffen, das diese Arbeit leisten soll. Dies ist der Interims-Amtsausschuss der personengleich mit dem zukünftigen Amtsausschuss ist. Weiter hat man dort einen Fusionsvertrag geschlossen, der die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung und die Erarbeitung von Rechtsgrundlagen hätte bilden sollen. Dieser Vertrag und dessen Inhalt ist nicht von Seiten der Landesregierung in Zweifel gezogen worden, weshalb man eigentlich damit rechnete, dass alles in Ordnung sei. Nun scheint dies aber nicht der Fall zu sein, und deshalb muss die Landesregierung hier handeln.

Auch in Dänemark hatte man Übergangsgremien eingerichtet, die den Übergang von den alten Kommunen zu den neuen Großkommunen reibungslos vollziehen sollten. Zeitweise bestanden zwei Gremien gleichzeitig, von denen eines sich ausschließlich mit der Umsetzung der zukünftigen Struktur befasste und das andere immer noch – wie gehabt – sich um die laufenden Geschäfte der alten Kommune kümmerte. Aus den Erfahrungen, die man in Dänemark mit dieser Übergangsstruktur gemacht hat, hätte man eigentlich hier bei uns lernen müssen. Stattdessen hat man eine willkürliche Verschiebung von Amtsgrenzen durchgezogen, ohne dass bis heute inhaltliche Aufgabenstellungen für diese Ämter klar sind und ohne dass die kommunale Ebene rechtlich in die Lage versetzt wurde, diesen Übergang reibungslos zu meistern.

Wir hätten deshalb gern gesehen, dass man, bevor man nun eine solche komplizierte Regelung - ausschließlich zur Wahl von Amtsträgern  - kurzfristig beschließt, lieber eine Regelung geschaffen hätte, die sowohl diese Verantwortung wie auch die Umsetzung im jeweiligen kommunalen Bereich lässt und die womöglich rückwirkend gegolten hätte. Doch unsere rechtlichen Prüfungen haben ergeben, dass dies so nicht möglich ist. Das einzige, was jetzt noch bleibt, ist vielleicht eine Regelung auf dem Verordnungswege oder per Anweisung aus dem Innenministerium. Hierzu haben wir letzte Woche eine Kleine Anfrage gestellt in der Hoffnung, dass sich für diejenigen, die schnell in die neuen Strukturen starten wollen, noch etwas zu machen ist.

Was der vorliegende Gesetzentwurf allerdings zeigt, ist, dass die Regelungen zur Ämterzusammenlegung, die die Mehrheit dieses Hauses beschlossen hat, genauso wie die Zusammenlegungen selbst, mit heißer Nadel gestrickt wurden. Und somit können wir wieder feststellen, dass es klüger gewesen wäre, sich mehr Zeit zu nehmen, um  eine durchdachte Reform durchzuführen, die dann auch auf einer rechtlich soliden Grundlage gestanden hätte. Dazu hätte dann mit Sicherheit auch eine vernünftige Übergangsregelung gehört.

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