Pressemitteilung · 13.03.2007 Allianz für Kinderrechte – die Zeit ist reif!

Gemeinsame Pressemitteilung der Landtagsfraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SSW

Kinder in Deutschland haben keine eigenständigen Rechte – weder im Grundgesetz noch in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung. Das muss sich ändern.  Die Zeit ist reif für eine Allianz für Kinderrechte.

Deshalb haben die Landtagsfraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SSW schon mehrfach gefordert, Kinderrechte endlich als Staatsziel in die Landesverfassung aufzunehmen. Heute legt die Opposition erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf vor (Drs. 16/1291).

Gemeinsam wollen wir deutlich machen: Es gibt in unserem Land eine breite Allianz für Kinderrechte – wir wollen Kindern eine starke Stimme geben. Kinder brauchen eigenständige Rechte, die den Elternrechten gegenüber stehen. Richtig ist, dass die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates steht. Richtig ist aber auch, dass der Staat die Kinder unter einen besonderen Schutz stellen muss, wenn die Familie für Kinder nicht Schonraum, sondern Gefahrenraum ist. Dann muss der Staat eingreifen können – präventiv und als „ultima ratio“, um den Rechten des Kindes Geltung zu verschaffen.

Wir begrüßen es, dass sich sowohl Bundesfamilienministerin von der Leyen als auch Landessozialministerin Trauernicht dafür ausgesprochen haben, Kinderrechte ins Grundgesetz bzw. in die Landesverfassung aufzunehmen. Nun ist der Landtag am Zug, gut gemeinten Worten Taten folgen zu lassen.


Monika Heinold, parlamentarische Geschäftsführerin und kinderpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Der Schutz von Kindern muss jederzeit einen höheren Rang haben als die nackte Haushaltslage.“

Heiner Garg, stellvertretender Vorsitzender und jugendpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der FDP: „Immer wenn es um die Fragestellung geht, wie Elternrecht gegenüber Kindesrecht abgewogen werden kann, wird uns schmerzlich bewusst, dass im Zweifel die Ansprüche der Kinder und Jugendlichen auf der Strecke bleiben. Die Verankerung einer Staatszielbestimmung ist deshalb keine Symbolpolitik - sondern konkrete Handlungsanweisung bei der Abwägung von Schutztatbeständen."

Anke Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im Landtag:
„Die Kleinsten in unserer Gesellschaft können ihre Rechte nicht selbst einfordern. Viel zu viele Kinder leiden stumm. Deshalb muss der Staat ihnen einen besonderen Schutz bieten und für sie die Stimme erheben, wenn es niemand anderes tut."

 

Hintergrund:

• 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention als völkerrechtliche Selbstverpflichtung verabschiedet.
• 1992 ratifizierte der Deutsche Bundestag die UN-Kinderrechtskonvention mit dem Vorbehalt, dass sie „innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung findet“. Ursprünglich um zu verhindern, dass Kinderrechte als Einwanderungsgrund gelten.
• Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich unter Vorsitz von Marlene Ruprecht (SPD) für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ausgesprochen.
• Bis heute stehen Kinderrechte weder im Grundgesetz noch in der Landesverfassung Schleswig-Holstein.
• Die Geburtenrate in Deutschland ist mit 1,2 eine der niedrigsten in Europa – mit sinkender Tendenz.
• 10 Prozent der Kinder in Deutschland sind arm oder von Armut bedroht.
• Bildung und Lebenschancen von Kindern in Deutschland bemessen sich nach Schicht und Einkommenssituation.
• Vernachlässigung, Misshandlung, Kriminalität und Amokläufe sind Hilfeschreie von Kindern und Eltern.
• Für Kinderrechte bzw. die Prüfung deren Aufnahme in das Grundgesetz (GG) sind unter anderen: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), Unicef-Vorsitzende und Ex-Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD), Ex-Bundespräsident Roman Herzog (CDU), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
 
 

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