Rede · 16.12.2005 Anreizbudget - Vergabe von Landesmitteln an die Hochschulen nach Leistung

Erst durch die Anhörung im Bildungsausschuss zum Thema Anreizbudget wurde mir klar, dass dieses Vorpreschen des Wissenschaftsministers mit heißer Nadel gestrickt war. Wobei die Frage offen blieb, warum es überhaupt notwendig war, diesen Punkt aus dem Paket „Novellierung des Hochschulgesetzes“ herauszunehmen.

Das Ergebnis der genannten Anhörung kann man aus Sicht des SSW wie folgt zusammenfassen: Die Hochschulen des Landes stehen dazu, dass ein Anreizbudget Sinn macht. Schon vor der Landtagswahl hatte es Verhandlungen mit dem zuständigen Ministerium gegeben. Ergebnis dieser Gesprächsrunden war ein Kompromiss, dem alle Hochschulen zugestimmt hatten. – Nicht frohen Herzens, denn die Stellungnahme des Rektorats der CAU zu dem vorliegenden Entwurf könnte darauf hindeuten, dass man dort am liebsten aus dem Kompromiss aussteigen wollte.

Kernpunkt des Kompromisses waren acht Indikatoren, die sowohl den Leistungsvergleich mit Hochschulen auf Bundesebene wie auch einen „Eigenvergleich“ vorsah. Übrig geblieben sind vier Indikatoren, die sich alle auf den bundesweiten Vergleich ausrichten. Und genau dies hat zur Folge, dass allein die CAU als eigentliche Gewinnerin bei der Einführung eines solchen Anreizbudgets übrig bleibt. Die Flensburger Hochschulen sind die Verliererinnen, obwohl beide sich in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt und die Qualität der Lehre ständig verbessert haben. Hinzu kommt, dass beide Hochschulen wachsende Studierendenzahlen nachweisen können. Dass sich die Fachhochschule auch in einem bundesweiten Ranking gut behauptet hat, füge ich hier nur am Rande hinzu.

Die Erläuterungen des Ministeriums wirkten vor diesem Hintergrund wenig überzeugend. Auf dem Vorwurf des Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz, dass auch das Datenmaterial mit Fehlern behaftet war, reagierte das Ministerium vernünftigerweise mit dem Angebot, alles noch mal abgleichen zu wollen. Zu bedenken gibt mir allerdings eine Aussage des Rektors der FH Flensburg, Prof. Schurawitzki – Mathematiker seines Zeichens. Er stellt in Frage, dass es rein statistisch nicht möglich sei, Landes- und Bundesdaten miteinander zu kombinieren. Eine Stellungnahme dazu liege dem Ministerium seit 1 ½ Jahren vor, ist mir gesagt worden.

Und einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen: In der Anhörung wurde vonseiten des Ministeriums als Argument dafür, dass die Flensburger Hochschulen eine Kürzung im Rahmen des Anreizbudget verkraften könne, dass beide Rücklagen hätten. Von diesem Argument waren auch Kolleginnen und Kollegen der beiden Mehrheitsfraktionen beeindruckt. Dabei hätte ein Blick in den Hochschulvertrag genügt. Denn um die Autonomie der Hochschulen zu stärken, wurde doch das Prinzip der Jährlichkeit bei den Haushalten aufgehoben.

Soll heißen, wir wollten doch – der SSW hatte dem Hochschulgesetz zugestimmt – dass die Hochschulen Rücklagen bilden, um flexibler auf Probleme oder auf Zielsetzungen reagieren zu können. Und genau dies hat die Fachhochschule Flensburg getan. Sie hat sich dafür entschieden, nicht alle offenen Stellen gleich zu besetzen, um z.B. die Studienberatung zu stärken. Dafür soll sie nun bestraft werden, und das kann nicht im Sinne der Erfinder sein.

Ich fasse zusammen: Der SSW nimmt positiv zur Kenntnis, dass sich die regierungstragenden Fraktionen bewegt haben. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses sieht bekanntlich eine Revisionsklausel vor. Das reicht uns aber nicht. Wir werden gegen den vorliegenden Antrag stimmen.

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