Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 15.12.2011 Anträge zu Vorschlägen für eine EU-Verordnung sowie der Gewährleistung von Offshore-Aktivitäten

Erst nach dem verheerenden Unfall im letzten Jahr auf der Ölbohrplattform Deep Water Horizon im Golf von Mexiko sowie der damit einhergehenden Umweltkatastrophe, wurde auch in Europa erkannt, dass mit der Ausbeutung der Rohstoffe im Offshore Bereich Gefahren verbunden sind. Mit zunehmender Bohrtiefe vergrößert sich das Unfallrisiko.
Die Öl- und Gasförderaktivitäten in Europa finden hauptsächlich in der Nordsee sowie im Mittelmeer statt. Zum Teil in enormen Tiefen. Vor den Shetland-Inseln wird in 1600 m Tiefe gebohrt, vor den Faröer-Inseln in 1100 m Tiefe.
Auch wenn die vor unserer Küste befindlichen Plattformen zur Förderung von Erdöl und Erdgas keine Tiefseeplattformen sind, werden sie auch unter diese EU-Verordnung fallen.

Im EU-Entwurf sind klare Regelungen für den gesamten Lebenszyklus einer solchen Offshore-Aktivität formuliert. Unternehmen sollen verpflichtet werden, im Vorfeld eine Gefahrenanalyse für neue Förderanlagen vorzulegen und Notfallpläne auszuarbeiten. Darüber hinaus ist eine Ausweitung der Haftung bei Umweltschäden auf alle EU-Gewässer vorgesehen. Unabhängige Behörden sollen weiterhin Förderanlagen auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Notfallvorkehrungen überprüfen und die Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und für bereits existierende Anlagen ist ein Übergangszeitraum von zwei Jahren vorgesehen. Alles durchaus unterstützenswerte Ansätze.

Weil derartige Aktivitäten ein erhebliches Risiko für die Meeresumwelt darstellen, fordern auch die Grünen einheitliche und verbindliche Sicherheitsstandards und Regelungen auf europäischer Ebene. Das ist durchaus nachvollziehbar. Es stellt sich aber die Frage, von welchen Kriterien und Standards ausgegangen wird. Denn die Vereinheitlichung von Standards birgt immer wieder die Gefahr, dass der kleinste mögliche Nenner das Ergebnis zäher Verhandlungen am Europäischen Tisch ist. Eine Verschlechterung der bei uns bereits geltenden Standards darf es mit der Verordnung nicht geben. Wobei die Herausnahme von Flächen zum Zwecke von Ölbohrungen im Weltnaturerbe Wattenmeer – damals gegen den ausdrücklichen Wunsch des SSW beschlossen – die Standards ohnehin schon massiv ausgehöhlt hat.

Die Grünen weisen zu recht in ihrem Antrag bereits jetzt auf Defizite des EU-Entwurfs hin - die dort definitiv vorhanden sind. Die Sicherheitstechnologie oder die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls bleiben noch weitgehend offen. Es ist bisher ungeklärt, wer im Falle eines Unfalls für welche Kosten aufkommt. Darüber hinaus gibt es kein Sanktionskatalog für Verstöße gegen die Verordnung. Haftungs- und Versicherungsregelungen wurden bewusst nicht im Katalog aufgenommen, um zu vermeiden, dass Versicherer derartige Risiken aus ihrem Leistungskatalog herausnehmen.
Um nicht falsch verstanden zu werden, das Ziel des Entwurfs ist durchaus richtig. Es gibt jedoch noch eine Reihe ungeklärter Fragen.

Was nun die Subsidiaritätsrüge im Grünen Antrag angeht, kann ich nur auf die Rede meiner Kollegin, Frau Spoorendonk, verweisen, die im Zusammenhang mit der EU-Effizienzrichtlinie deutlich gemacht hat, dass der SSW weiterhin die Gesetzgebungshoheit der einzelnen Länderparlamente fordert. Daher halten wir auch an der Subsidiaritätsrüge fest. Wir wollen eine starke Demokratie vor Ort und das erreichen wir nur, indem wir die nationalen Länderparlamente stärken. Brüssel ist immer noch weit weg. Aus diesem Grund werden wir uns beim Antrag der Grünen enthalten und stimmen dem SPD Antrag zu.

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