Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 25.04.2013 Antrag zur Einhaltung der Schuldenbremse und zum Altschuldentilgungsfonds für Land und Kommunen

Zur Schuldenbremse gehört nicht nur eine Reduzierung des Haushaltsdefizits, sondern eben auch, dass man genau abwägt, wofür man investiert. Nur zur Erinnerung: Verschuldungen im Übermaß werden durch eine Schuldenbremse unterbunden. Illusorische Forderungen wie eine Ansiedlungsförderung für Unternehmen oder etwa Investitionen in den Straßenneubau sind hier fehl am Platz. Wer gestern noch eine Verschärfung der Schuldenbremse fordert und heute beträchtliche Ausgaben einfordert –spricht mit gespaltener Zunge. Von Cäsh in der Täsch kann hier keineswegs die Rede sein. Man sollte sich in diesem Fall also auf das Wesentliche besinnen, nämlich den Konsolidierungspfad für unser Land.

Unsere Haushaltskonsolidierung steht und fällt aber langfristig damit, ob es uns gelingt unsere Schulden dauerhaft abbauen zu können. Deshalb ist ein Altschuldentilgungsfonds unabdingbar.
Schleswig-Holsteins Altschulden sind kein Pappenstiel – ganz im Gegenteil. Es handelt sich hier um einen erheblichen Schuldenberg, der sich nicht einfach mal schnell wegschaufeln lässt. Das Problem hier ist vor allem die hohe Zinslast von Land und Kommunen, der so-genannte Zinseszinseffekt. Ein anderes Problem ist, dass die staatlichen Institutionen nur im begrenzten Umfang eigene Einnahmen haben, über die sie auch selbst verfügen können. Das heißt auch, dass Länder und Kommunen letztendlich keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Einnahmen haben. Feststellen lässt sich jedenfalls, dass die Einnahmen in den letzten Jahrzehnten eher zu gering waren. Die Schuldenproblematik zieht sich durch die gesamte Bundesrepublik. Deswegen sollte es im gemeinsamen Interesse aller Bundesländer und Kommunen in der Republik sein, sich zu einem Altschuldentilgungsfonds zu bekennen. Was wir brauchen, ist ein faires und gemeinsames Management der Altschulden von Ländern und Kommunen, das mit Hilfe des Bundes navigiert wird.
Hier muss ein Weg gefunden werden, die Schulden überall zu senken und natürlich auch keine neuen Schulden mehr zu machen. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bund hat Schulden in Höhe von etwas mehr als 1,2 Billionen Euro, die Länder rund 680 Milliarden und die Kommunen ungefähr 133 Milliarden. Ein kleines Rechenexempel mag illustrieren, dass die Lage eben doch nicht hoffnungslos ist.
Wir gehen von 133 Milliarden Euro Schulden aus, die die Kommunen in ganz Deutschland haben. Der Fonds für den Solidarpakt in dem der Solidarzuschlag eingezahlt wird, um den Aufbau Ost zu finanzieren, hat derzeit einen Überschuss von insgesamt 97 Milliarden Euro, weil der Aufbau Ost immer weniger Mittel benötigt. Der Bund nimmt hier wesentlich mehr ein, als er auszahlt. Jährlich nimmt er rund 13 Milliarden Euro ein und zahlt aber nur rund 7 Milliarden aus – mit sinkender Tendenz. Das heißt nichts anderes, dass der Überschuss bis zum Ende des Solidarpaktes in 2019 auf rund 139 Milliarden Euro ansteigen wird – es sei denn, er wird in der Zwischenzeit für etwas anderes ausgegeben. Und nun ahnen Sie, was kommt: Die Schulden der Kommunen könnten rechnerisch alleine mit diesen Überschüssen in 2019 bezahlt sein!
Deshalb: Der Altschuldentilgungsfonds muss endlich angegangen werden und alle Ebenen müssen sich wie wir verpflichten, in Zukunft grundsätzlich keine neuen Schulden zu machen. Die Tilgung der Altlasten ist wichtig, damit sich Länder und Kommunen aus ihrer Stagnation befreien können, um endlich auch Perspektiven für die Zukunft mitgestalten zu können. Nur mit einem Altschuldentilgungsfonds für Länder und Kommunen wird man der Schuldenproblematik wirklich nachhaltig Herr werden können.

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