Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 10.12.2003 Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz

Die inhaltliche Diskussion zu diesem Thema wurde ja schon ausgiebig bei der ersten Lesung des Gesetzes geführt. Damals sind alle Redner darauf eingegangen, dass das deutsche System des Tierseuchenfonds, der zu hundert Prozent aus Mitteln der Tierhalter gespeist wird, im Grunde nicht so Recht zur EU-Rahmengesetzgebung passt. Zumindest kennt man unser System dort nicht so eingehend, wie wir es uns gewünscht hätten und dadurch müssen wir uns nun mit den möglicherweise so nicht geplanten Auswirkungen des sogenannten "Gemeinschaftsrahmens" herumschlagen. Ein bestehendes System, mit dem wir bisher alle gut leben konnten, passt nicht mehr und muss den neuen Bedingungen angepasst werden.

In der Debatte zur ersten Lesung des Gesetzes waren sich alle Redner einig, dass neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssen. Seinerzeit wurde das uns heute vorliegende Gesetz als eine vernünftige und diskutable Grundlage gesehen, um den EU-Vorgaben entsprechen zu können. Ich sage dies deshalb, weil es mir wichtig ist, dass wir uns damals wirklich im Grundsatz einig waren.
An uns ist nun der Wunsch herangetragen worden, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, weil es speziell im Verhältnis zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten auf der einen Seite und den Entsorgungsbetrieben auf der anderen Seite zu Problemen kommen könnte. Diese Probleme hängen mit der zukünftigen Pflicht zur Ausschreibung der Entsorgungsleistung zusammen, auf die ich gleich noch eingehen werde. Gleichzeitig wird geltend gemacht, dass die EU-Vorgaben nicht zwingend eine schnelle Gesetzesänderung zum 01.01.2004 notwendig machen sollen. Das Problem, das sich hier stellt ist, dass man sicherlich verschiedene rechtliche Bewertungen vornehmen kann und man immer einer gewissen Unsicherheit unterliegt. Wir haben es hier somit fast mit einer Glaubensfrage zu tun. Man kann sowohl der einen als auch der anderen Rechtsauffassung folgen.

Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt ist, welchen Schritt müssen wir tun, um auf jeden Fall Sicherheit zu haben? Denn nur, wenn wir eine gewisse Sicherheit haben, lassen sich ohne Zeitdruck möglicherweise weitere Schritte zur weiteren Verbesserung der Gesetzeslage beschreiten. Würden wir das Gesetzgebungsverfahren aussetzen, hätten wir weiterhin den derzeitigen unsicheren Zustand. Würden wir erst einmal das Gesetz beschließen, hätten wir auf jeden Fall erst einmal Rechtssicherheit, denn wir waren uns ja in der Debatte zur ersten Lesung des Gesetzes einig, dass dieser Gesetzesvorschlag, die Probleme in Bezug auf den sogenannten "Gemeinschaftsrahmen" der EU beseitigen kann. Somit sollten wir uns erst einmal für Rechtssicherheit entscheiden, damit wir kein Risiko eingehen, hier rechtlich in die Bredouille zu kommen.

Trotzdem bleiben dann natürlich die Probleme mit der öffentlichen Ausschreibungspflicht der Tierkörperbeseitigung. Da sind zum einen die Altverträge der Kreise und der kreisfreien Städte. Dass diese Verträge keine Kündigungsklauseln enthalten, ist sicherlich ein Problem, aber nicht dem Land anzulasten. Dieses Problem möchten die Kreise und kreisfreien Städte dadurch lösen, indem die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung von nun an auf das Land übergehen soll. Das ist ja auch verständlich, aber aus Kostengründen natürlich nicht zu machen. Das Land hätte dann die Probleme mit den Rechten, die sich möglicherweise aus den Altverträgen ergeben könnten. Ich glaube allerdings, dass die Chancen der Kreise und kreisfreien Städte, sich mit den beiden Entsorgern vor einer öffentlichen Ausschreibung über eine Vertragsauflösung zu einigen, gar nicht so schlecht sind. Schließlich haben beide Entsorger das Interesse, weiterhin als zuverlässiger Zusammenarbeitspartner zu gelten.
Das Grundsatzproblem ist die öffentliche Ausschreibung selbst. Hier kann es tatsächlich zu einem Verdrängungswettbewerb kommen, der vernünftige gewachsene Strukturen zerstört. Das ist aber immer bei öffentlichen Ausschreibungen der Fall. In diesem Zusammenhang müsste man prüfen, ob aufgrund der Forderung der EU nach einem transparenten Vergabeverfahren unbedingt eine öffentliche Ausschreibung zwingend vorgeschrieben wäre. Diese Frage sollte geklärt werden und wir sollten uns dann als Landtag vorbehalten - wie es auch schon im Sozialausschuss angedacht wurde - im neuen Jahr das Gesetz noch einmal entsprechend anzupassen. Unsere Offenheit hierfür besteht in jedem Fall.

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