Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 30.11.2006 Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürger

Wer viel über  E-Mail korrespondiert, wird auch mit Spam-Filter fast täglich mit ärgerlichem Datenmüll überschwemmt. Viele persönliche Daten rotieren im Netz, werden weiterverkauft oder ausspioniert. Diese Erfahrungen haben viele Bürgerinnen und Bürger sensibel bezüglich der Verwendung ihrer Daten gemacht. Mündige Bürger wollen wissen, was andere über sie wissen. Diese Neugier hat der SSW immer unterstützt. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht zuletzt deshalb vom SSW so massiv eingefordert worden, weil immer mehr Bürger um ihre Datensicherheit besorgt sind.

Dass die Polizei dem verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch der Bürger nach Selbstauskunft nur lückenhaft und fehlerhaft nachkommt, wiegt vor diesem Hintergrund besonders schwer. Dass der Datenschutzbeauftragte ein Jahr auf eine Antwort des Innenministers warten musste, wann die Probleme abgestellt werden, die ihm zu Kenntnis gekommen sind, ist ein Skandal.
Das Recht auf die Einsicht in Daten, die gespeichert werden, ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Der SSW hätte sich gewünscht, dass die Polizei das genau so sieht und dem Auskunftsersuchen der Bürgerinnen und Bürger aufmerksamer nachkommt.

Es geht hier nicht um Fehler. Die können schließlich jedem unterlaufen. Es geht um systematische Defizite in Sachen Auskunftserteilung. Die Vermutung liegt nahe, dass sicherheitsrelevante Fragen vorgeschoben werden, um Auskunftsersuchen zu sabotieren. Dieser Verdacht darf sich nicht erhärten, unterspült er doch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Polizei und Staat.

Die Erfahrungen, die man als Bürgerin mit der Polizei macht, sind in den letzten Jahren von gegenseitigem Respekt und Achtung gekennzeichnet. Die Polizei ist für Schulen und andere Einrichtungen zum oft nachgefragten Partner geworden. Der Umgang untereinander ist durchweg zivil. Dieses Vertrauen kann aber durch die jetzt publik gewordenen Auskunftsverweigerung Schaden nehmen. Die Polizei gebärdet sich bei der Auskunftserteilung wie eine obrigkeitsstaatliche Behörde, die durch Anfragen der Bürger in ihren Routinen gestört wird. Dieser Eindruck, dass Bürger als Nörgler gesehen werden, darf sich nicht verfestigen.
Es ist im eigenen Interesse von Landeskriminalamt und Innenminister, wenn die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz benannten Missstände so schnell wie möglich aus dem Weg geräumt werden.

Ohne in Einzelheiten zu gehen, fordere ich den Innenminister auf, substantiell und zeitnah zu den Vorschlägen des ULD Stellung zu nehmen. Es ist gut, dass wir eine unabhängige Stelle haben, die mit viel Sachverstand auch die Polizei beraten könnte. Diese muss das aber auch zulassen. Niemand muss das Rad neu erfinden, wenn bereits gute Erfahrungen und Kenntnisse vorliegen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Einige in der Polizei das ULD als Störenfried begreifen. Nach meinem Dafürhalten steht diese Einrichtung in Diensten der Bürgerinnen und Bürger, genau wie die Polizei.
Der SSW fordert klare Richtlinien, damit der Bürger bzw. die Bürgerin weiß, woran sie ist. Das Verfahren der Auskunftserteilung muss transparent sein. Das Auskunftsersuchen selbst darf nicht gespeichert werden. Zuständigkeiten und Zeitrahmen der Recherche seitens der Polizei müssen für den Bürger klar nach zu vollziehen sein. Das erleichtert unter anderem auch Nachfragen und stärkt das Vertrauen in die Polizei.

Der vorliegende Antrag kann keine eingefahrenen Verhaltensweisen verändern. Das kann nur der Innenminister. Er muss als oberster Dienstherr die auskunftserteilenden Stellen besser vernetzen und die Verfahren erleichtern. Er sollte den Dialog mit dem Datenschutzbeauftragten wieder aufnehmen.

Genauso wie beim Informationsfreiheitsgesetz lässt der SSW Argumente einer hohen und darum störenden Zahl von Eingaben nicht gelten. Die Bürger und Bürgerinnen haben ein verfassungsrechtliches Recht zur Selbstauskunft. Wenn sie das wahrnehmen, zeigen sie lediglich ihren bürgerschaftlichen Sinn und nehmen ihre Grundrechte wahr.

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