Rede · 25.04.1997 Autobahn 20 und westliche Elbquerung

Wirtschaftsminister Steinbrück hat es wahrlich nicht leicht. Auf der einen Seite wird ihm von CDU und F.D.P. vorgeworfen mit den Plänen zur A20 und zur westlichen Elbquerung nicht schnell genug voranzukommen. - Dieser Vorwurf ist doch der eigentliche Hintergrund dieses CDU-Antrages. - Auf der anderen Seite wird er massiv von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden sowie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, weil er angeblich mit der Brechstange den Baubeginn der A20 in Lübeck betreibt. Vorwürfe dieser Art muß er sich dann auch mit schöner Regelmäßigkeit im Landtag anhören - so in zwei Monats-Takt. Aber ein gestandener Genosse läßt sich davon natürlich nicht umhauen.

Diesmal fordert die CDU die Landesregierung auf, die Trassenführung für die A20 und die Elbquerung in den Landesraumordnungsplan und den entsprechenden Regionalplänen sowie in das Regionale Entwicklungskonzept der Metropolregion Hamburg aufzunehmen. Dazu fordern sie alle möglichen Trassenführungen, die für diese Verkehrsprojekte in Frage kommen, von Naturschutz auszunehmen. In etwa ähnliche Forderungen haben sie schon bei den Beratungen der verschiedenen Pläne - beispielsweise letztes Jahr bei der Erörterung des Berichts zum Landesraumordnungsplanes - hier im Landtag aufgestellt. Damals schon hat Frau Simonis ihr Ansinnen völlig zurecht zurückgewiesen.

Der SSW ist - das haben wir schon oft hier im Landtag deutlich gemacht - aus wirtschafts- und verkehrspolitischen Gründen für den Bau der A20 und für eine westliche Elbquerung. Aber das bedeutet natürlich nicht, daß man diese großen Bauprojekte, die erhebliche Folgen für die betroffenen Bewohner haben werden und einen wesentlichen Eingriff in die Natur darstellen, unter Zurücksetzung aller Rücksichtnahmen und gesetzlicher Planungsvorschriften im Lande durchsetzen sollte.
Man kann doch nicht schon jetzt Trassenführungen, beispielsweise für die A20, in die Landesplanung aufnehmen, wenn an den meisten Orten der geplanten Trassenführung noch gar keine Planfeststellungsverfahren eigeleitet worden sind. Wenn die endgültige Trassenführung also noch nicht feststeht. Wozu soll das gut sein? In der Frage der westlichen Elbquerung ist man sich zwischen den beteiligten Bundesländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein - leider - noch nicht einig geworden. Aber sie wollen jetzt schon auf beiden Seiten der Unterelbe alle Flächen für dieses Projekt vom Naturschutz freihalten.

Es gibt in der Landesplanung den Begriff der Eignungsflächen für den Naturschutz. Darüber hinaus existieren einige besonders schützenswerte Naturschutzgebiete, siehe Teile des Wakenitztal. Wir sehen bei der Durchführung dieser Verkehrsprojekte überhaupt keinen Grund nicht den normalen Prozeß der Abwägung zwischen den wirtschafts-, verkehrs- sowie umweltpolitischen Interessen durchzuführen. Dazu gehört natürlich auch, daß betroffenen Bürger und Bürgerinitiativen gegen die Planung und Trassenführung klagen können, wie jetzt in Lübeck geschehen.

Der SSW vertritt die Auffassung, daß die Planung und Umsetzung dieser großen Verkehrsprojekte ganz korrekt und ordnungsgemäß nach den jetzt geltenden Gesetzen durchgeführt werden soll. Wir zweifeln jedenfalls nicht am Willen der Landesregierung, diese Verkehrsprojekte so zügig wie möglich durchzuführen.

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