Pressemitteilung · 17.03.1999 BAföG: Urteil als Chance betrachten

Bei der nächsten Landtagssitzung in der kommenden Woche wird ein Antrag des SSW zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beraten werden. Zum Hintergrund dieser Initiative des SSW erklärte Anke Spoorendonk:

"Die BAföG-Reform steht zur Zeit auf der bundespolitischen Tagesordnung." Als die 2. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes am 26. Februar im Bundestag beraten wurde, sei deutlich geworden, daß bis zum Ende des Jahres mit einer umfassenden Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu rechnen, die sich wahrscheinlich an dem sogenannten Drei-Körbe-Modell orientieren würde.

"Dieses Modell, bei dem jedenfalls die zwei der drei Körbe an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern anknüpfen, hält der SSW für unbefriedigend. Wir meinen, daß hier der ganze Schritt hin zu einer elternunabhängigen Förderung getan werden muß. Steuerliche Vorteile für Eltern studierender Kinder würden sich dann erübrigen, wenn der Staat den Studierenden die Vorteile direkt - und nicht über den Umweg ihrer Eltern - zur Verfügung stellen würde. Das setzt aber voraus, daß die Förderung allen Studierenden zur Verfügung gestellt wird und so bemessen ist, daß die Empfängerinnen und Empfänger hiervon ihren Lebensunterhalt bestreiten können. In diesem Sinne sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das derzeit in vieler Munde ist, als Chance betrachtet werden," so Spoorendonk.



Umseitig: Antrag des SSW (Drucksache 14/2041)



Antrag

des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes



Der Landtag wolle beschließen:

Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, sowohl im Rahmen der Kultusministerkonferenz als auch im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß sich die von der Bundesregierung für den Herbst geplante grundlegende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes folgende Eckpunkte berücksichtigt:

Die Bundesausbildungsförderung soll unabhängig von den Vermögensverhältnissen der Eltern allen Studierenden in Form eines zinslosen Darlehens zur Verfügung gestellt werden.

Die Darlehenssumme wird über die Mindeststudienzeit hinaus für ein Jahr gewährt.

Die Darlehenssumme soll so bemessen sein, daß die Empfängerinnen und Empfänger hiervon ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Die Rückzahlung des Darlehens soll zeitlich mit dem Einstieg ins Berufsleben verknüpft werden. Sie soll frühestens ein Jahr nach Beendigung des Studiums beginnen.

Studierenden, die das Studium innerhalb der dafür vorgesehenen Mindeststudienzeit beenden, ist ein Viertel der Darlehensverbindlichkeit zu erlassen.



Anke Spoorendonk

Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag

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