Rede · 26.08.2004 Beauftragte für demokratische Entwicklung und Minderheitenangelegenheiten in der Ostsee

Als im letzten Jahr bekannt wurde, dass der Ostseerat die 1994 eingerichtete Stelle eibes Beauftragten des Ostseerates für demokratische Entwicklung - der sogenannte „CBSS Commissioner on Democratic Development“ - nach dem Auslaufen dieser Stelle Ende 2003 nicht wieder erneuern wollte, wurde diese Frage auf Initiative des SSW auch hier im Landtag diskutiert. Sie war auch ein Thema auf der letztjährigen Ostseeparlamentarierkonferenz in Oulu.
Und von daher ist es nur folgerichtig, dass sich der Europaausschuss fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen hat, für die diesjährige Ostseeparlamentarierkonferenz in Bergen einen Antrag zu stellen, der nochmals die Problematik aufgreift, die seinerzeit dazu geführt hatte, die „Commissioner“–Stelle des Ostseerates einzurichten. Mit so einem Antrag sagen wir indirekt auch, dass es in den kommenden Jahren wesentlich sein wird, die parlamentarische Zusammenarbeit im Ostseeraum zu stärken. Und wir sagen, dass demokratische Entwicklung und die Wahrung von Minderheitenrechten eine gesellschaftliche Verpflichtung ist.
Als Begründung für die Abschaffung der Beauftragtenstelle des Ostseerates wurde meines Wissens ausgeführt, dass mit der EU-Erweiterung alle Ostseeanrainerstaaten EU-Mitglieder sind, wodurch sich die genannte Beauftragtenfunktion erübrigte. Dass aus ganz anderen Gründen Ende der 90´er Jahre schon der Minderheitenansatz aus dem Aufgabenkatalog des „Commissioners“ herausgenommen worden war, füge ich am Rande hinzu.
Nicht desto trotz hat die ehemalige Beauftragte des Ostseerates für demokratische Entwicklung, Helle Degn, eine hervorragende Arbeit für die Weiterentwicklung der demokratischen Prozesse in den jungen Demokratien in den baltischen Länder und in den anderen Ostseeanrainerstaaten. Das Verhältnis zur Russland war auch immer Teil ihrer Arbeit.
Soviel zur Vorgeschichte unseres gemeinsamen Antrages. Der Blick nach vorn geht so zu sagen aus der Begründung des Antrages hervor: Menschenrechte, Minderheitenrechte und demokratische Entwicklung gehören zusammen. Die Minderheitenregelungen des deutsch-dänischen Grenzlandes sagen ja im Kern nichts anderes aus. Minderheitenpolitik – Demokratie – muss gelebt werden. Und wenn wir im nächsten Jahr in vielen Veranstaltungen das 50-jährige Jubiläum der Bonn-Kopenhagener Erklärungen feiern, dann sollten wir nicht vergessen zu sagen, dass sie nur so gut sind, wie wir sie leben.
Gerade, um gemeinsame Werte und ethische Grundsätze im Ostseeraum weiter voranzubringen und um Fragestellungen dieser Art verstärkt in die Parlamente und Staaten hineinzutragen, macht es Sinn zu sagen, die Parlamentarierkonferenz richtet eine Art Ombudsmannstelle ein.

Diese Initiative kann auch dazu beitragen, dass die Ostseeparlamentarier-Konferenz gestärkt wird. Bereits im vergangenen Jahr forderte die im finnischen Oulu veranstaltete Konferenz in einer Resolution den Ständigen Ausschuss der Konferenz auf, die Ostseeparlamentarierkonferenz als parlamentarische Dimension des Ostseerates, also der intergouvermentalen Zusammenarbeit, zu stärken.
Insgesamt geht es uns allen ja darum, dass die nördliche Dimension in der EU – und damit zusammenhängend die Ostseekooperation – in Zukunft ein zentrales Element deutscher Europapolitik sein sollte. In diesem Zusammenhang wünschen wir uns, dass die Ostseepolitik der Landesregierung weiter gestärkt wird – auch auf der Verwaltungsebene. Nur so können wir nach außen hin dokumentieren, wie wichtig dies regionale „Außenpolitik“ ist und den Einfluss auf die Bundesebene stärken.

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