Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 23.04.1997 Bericht des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte tut mir leid. Jedes Jahr versichern wir ihm, wie wichtig der Datenschutz aus unserer Sicht ist und wie zufrieden wir mit seiner Arbeit sind. Wir greifen uns ein paar Beispiele aus seinem Bericht heraus, und versehen diese mit Kommentaren. Der Bericht wird in den Ausschüssen erörtert und am Ende nehmen wir ihn zur Kenntnis.

Wie ist es aber um die Umsetzungen der Empfehlungen bestellt? In dieser Hinsicht gibt es keinen Anlaß, sich mit Lorbeeren zu schmücken. Das läßt sich an einem Beispiel ganz gut verdeutlichen. Obwohl wir das Thema gestern bereits behandelt haben, möchte ich es in diesem Zusammenhang noch einmal aufgreifen. Es geht um die Verletzung des Schulgesetzes, das die Benutzung privateigener Datenverarbeitungsgeräte untersagt. Der Landesdatenschützer hatte in seinem letzten Tätigkeitsbericht darauf aufmerksam gemacht, daß viele Lehrer sich an diese gesetzliche Vorgabe nicht halten. Das ist nachvollziehbar, denn Korrekturarbeiten werden in der Regel zu Hause vorgenommen. Der Gebrauch von Computern steigt an; die Ausstattung mit modernem Gerät nimmt zu - die Zeiten der Schreibmaschine sind vorbei. Nur geht es darum, die hiermit verbundenen Gefahren in Grenzen zu halten.
Um diesen Zustand der „Illegalität“ abzuschaffen, brachte die F. D. P. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes ein. Die Verwendung privateigener PC´s sollte in Ausnahmefällen zugelassen werden. Gleichzeitig sollte eine Rechtsverordnung geschaffen werden, in der Umfang und Einzelheiten der personenbezogenen Datenverarbeitung näher geregelt werden sollten.
Im weiteren Verlauf räumte Dr. Bäumler ein, daß es keinen Sinn mache, den Gebrauch privateigener PC´s zu verbieten, wenn hiergegen ohnehin verstoßen werden würde. Diese Bemerkungen hat dazu geführt, daß wir gestern einen Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung behandelten, der die Streichung des Verbotes im Schulgesetz vorsieht. Unmittelbar führt das zu dem Eindruck, daß wir ein Verbot aufheben, weil sich sowieso niemand daran hält.
Ganz so schlimm ist es allerdings nicht. Immerhin stellt der Gesetzentwurf die Schaffung einer Rechtsverordnung, einer Datenschutzverordnung in Aussicht. Diese Verordnung soll dann festlegen, wie der Umgang mit empfindlichen Daten von statten zu gehen hat. Anscheinend wird an einer solchen Verordnung noch gearbeitet. Sinnvoll kann sie aber nur dann sein, wenn sie bei Inkrafttreten der Schulgesetzänderung vorliegt. Die Regierung erwartet die Zustimmung des Parlaments zu ihrem Gesetzentwurf. Auf den Inhalt der vorgesehenen Verordnung haben wir dann aber keinen Einfluß mehr. Ob also der Datenschutz in der Form, wie sie sich der Landesdatenschutzbeauftragte erhofft, auch gewährleistet sein wird, steht in den Sternen. So viel zu unserer Einstellung dem Datenschutz gegenüber.

Dennoch möchte ich es nicht versäumen, mich im Namen des SSW bei Herrn Dr. Bäumler und seiner Mannschaft für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutze unserer Daten zu bedanken.

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