Rede · 18.06.2008 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz 2008


Wenn wir Anfang Juli den 30.Geburtstag des Datenschutzes in Schleswig-Holstein feiern, werden wir ganz sicher auch die Gelegenheit haben, uns zu grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes zu äußern. Heute geht es allein um den Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, der wieder einmal durch seinen klaren Aufbau – durch das Aufgreifen zentraler Problemstellungen im Bereich des Datenschutzes - besticht und überzeugt. Dadurch ist der Bericht zu ein Markenzeichen für die Arbeit des ULD geworden; dafür danke ich im Namen des SSW Herrn Dr. Weichert und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Bericht belegt zum einen, dass moderner Datenschutz etwas anderes ist als das schlichte Überwachen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Die Weiterentwicklung des Datenschutz-Gütesiegels belegt dies eindrucksvoll. Dieses in Schleswig-Holstein erprobte und mittlerweile breit anerkannte Gütesiegel hat 2007 eine europäische Dimension erhalten. Ziel eines im Sommer letzen Jahres gestarteten Projektes war somit, das schleswig-holsteinische Gütesiegelverfahren und seine Prüfkriterien an die europäischen Anforderungen anzupassen. Im Rahmen dieses Projekts wurden jene Kriterien auf der Grundlage der Europäischen Datenschutzrichtlinie - mit deren Umsetzung in den nationalen Datenschutzgesetzen - um eine europäische Komponente erweitert. In einem zweiten Arbeitsschritt geht es um die internationale Anerkennung von Sachverständigen. Dass diese Arbeit auch konkreten Bezug zu Schleswig-Holstein hat, geht aus den Schlussbemerkungen dieses Abschnittes hervor. Denn unter der Überschrift: „Was ist zu tun?“ weist der Bericht darauf hin, dass die grenzüberschreitende Koordination von Gütesiegelverfahren ausgebaut werden muss, damit Inhaber des schleswig-holsteinischen Siegels mit ihren Produkten Erleichterungen bei der Zertifizierung in anderen Staaten haben. Soll heißen: Wir haben es mit konkreter Wirtschaftsförderung zu tun, weil die mittelständisch strukturierte Wirtschaft in Schleswig-Holstein letztlich nur über Qualität wettbewerbsfähig bleiben wird.

Zu Recht hat Datenschutz auch immer mit der Wahrung von Persönlichkeits- und Bürgerrechten zu tun. Dieser Aspekt spielt auch im Tätigkeitsbericht für 2007 eine entscheidende Rolle. Darauf werde ich jetzt nicht eingehen, weil dieser Punkt ganz sicher bei den Ausschussberatungen eine wichtige Rolle spielen wird. Doch, wie schon bei dem Gütesiegel angedeutet, wird die europäische Dimension künftig eine noch stärkere Rolle spielen als bisher. – Auch, wenn es um Bürgerrechte und um den Schutz personenbezogener Daten geht. Deutlich wird dies im Tätigkeitsbericht, wo es um die Übermittlung personenbezogener Daten im Bereich der Polizei und der Justiz innerhalb der EU geht.

Dadurch, dass die Standards im Datenschutz auf EU-Ebene weit auseinander klaffen, ist eine Harmonisierung dort immer nur ein Minimalkonsens, mit dem wir nicht zufrieden sein können. Mit deutschem Datenschutzverständnis sind solche Minimallösungen nicht in Einklang zu bringen.
Der Tätigkeitsbericht des ULD kritisiert daher auch zu Recht, dass unsere Gestaltungsspielräume bei datenschutzrelevanten Themen auf europäischer Ebene zu gering sind. Kritisch zu hinterfragen ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage des Datenschützers, dass: „die Einbindung der Länder in die Diskussion des geplanten Rahmenbeschlusses zu wünschen übrig ließ. Die Datenschutzbeauftragten der Länder wurden teilweise gezielt über die aktuellen Texte im Unklaren gelassen.“

Im Innen- und Rechtsausschuss sollten wir diesen Punkt noch einmal aufgreifen, zumal es mit dem neuen Reform-Vertrag der EU für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein Grundrecht auf Datenschutz geben soll. Doch man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der Schutz personenbezogener Daten dem sicherheitspolitischen Interesse einfach untergeordnet wird.

Dies ist nicht nur im europäischen Zusammenhang so zu sehen, sondern auch auf Landesebene. Dies haben gerade die Debatten zum Polizeirecht gezeigt. Der Datenschutz in Schleswig-Holstein hat sehr viel zu verlieren und nach drei Jahrzehnten sollte einmal evaluiert werden, wo der Datenschutz heute steht – auf Landes- Bundes- und EU-Ebene.

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