Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 20.02.2013 Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung

Der Tourismus bei uns im Land, hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert. Er ist für viele Kommunen und Regionen die wichtigste Einnahmequelle und bietet vielen Menschen im Land einen Arbeitsplatz. Um den Touristen den Aufenthalt – auch außerhalb der Saison - so schmackhaft wie möglich zu machen und um den Kundenwünschen nachzukommen wurde seinerzeit die Bäderverordnung auf den Weg gebracht. Die Verordnung ist ein rechtliches Instrument, um diesem Stellenwert gerecht zu werden. Dort wo die Bäderregelung Anwendung findet, hat die Wirtschaft die Möglichkeit ein attraktives Einkaufsangebot für Touristen und Tagesgäste zu schaffen. Der SSW hat die Bäderverordnung stets begrüßt.
Wir haben die Bäderregelung stets als tragbaren politischen Kompromiss gesehen. Denn wenn man den Wünschen der Tourismus- und Wirtschaftsorganisationen gefolgt wäre, dann gäbe es kaum Einschränkungen, um den veränderten Feriengewohnheiten der Gäste entgegen zu kommen und um die Attraktivität des touristischen Angebots zu verbessern.
Soll heißen, es wurden seinerzeit durchaus die Wünsche der Kirchen und Gewerkschaften berücksichtigt.
Gleichwohl hatten die Kirchen seinerzeit eine Klage eingereicht, die wie ein Damoklesschwert über der Bäderverordnung hing. Und mit einem Gerichtsurteil wie in Mecklenburg-Vorpommern wäre uns nicht gedient gewesen. Aus diesem musste gehandelt werden.
Dies möchte ich einmal in aller Deutlichkeit betonen, weil häufig der Eindruck entstand, dass diese Landesregierung von sich aus, die Bäderverordnung ändern wollte. Dies war mitnichten der Fall.

Die Landesregierung hat das Heft seinerzeit in die Hand genommen und ist auf die Betroffenen zugegangen, mit dem Bestreben eine außergerichtliche Einigung herbei zu führen. Hierzu hat es dann auch mehrere Gesprächsrunden gegeben. Klar war dabei von vornherein, dass die Bäderregelung in seiner alten Form nicht mehr bestehen bleibt.

Für den SSW stand fest, das vordringlichste Ziel der Landesregierung muss sein, die Klage abzuwenden, um den Tourismus zu fördern und um Arbeitsplätze zu erhalten. Dies ist der Landesregierung gelungen. Der Dialog hat sich gelohnt. Wir haben nun eine Bäderreglung, die von allen Beteiligten so getragen werden kann. Dafür gebührt dem Tourismusminister Dank.
Die neue Regelung ist nun für die nächsten fünf Jahre gesichert, mit der Option auf weitere fünf Jahre. Damit haben unsere Tourismusstandorte für eine lange Zeit Planungssicherheit.
Auch mit den nun bestehenden Änderungen wird den Orten, die künftig die Bäderregelung in Anspruch nehmen wollen, die Möglichkeit der flexiblen Handhabung gegeben. Dies ist gut und wichtig.
Dass nun Kritik an der neuen Bäderregelung aus den Reihen der Opposition geäußert wird, liegt in deren Verständnis von Oppositionsarbeit. Doch in diesem Fall kann ich nur sagen, dass es nun wirklich keinen Anlass gibt, die Landesregierung für den Kompromiss zu schelten.
Weitergefasste liberale Regelungen – wie es sich die FDP schon immer gewünscht hatte - waren schon damals nicht umsetzbar. Es hat 2008 einen Kompromiss gegeben, der von den Kirchen so jedoch nicht mehr getragen wurde. Das muss auch die FDP erkennen. Allein „wünsch dir was“ hilft im Dialog nicht weiter und bringt keine Kompromisse hervor.
Ebenso halte ich die Kritik von Seiten der CDU an den getroffenen Regelungen für wenig konstruktiv. Der Dialog wurde auch mit Vertretern des Tourismus und der Wirtschaft geführt. Diese waren im Prozessverlauf mit dabei. Dass die CDU in diesem Zusammenhang ihr Herz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entdeckt hat, haut mich fast von den Socken. Zu behaupten, dass die verkürzten Öffnungszeiten dazu führen würden, dass nun die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze durch Minijobs verloren gehen, ist schlichtweg reine Panikmache. Wir reden von einer Reduzierung der Arbeitszeit von 8 auf 6 Stunden am Sonntag. Das ist nicht der Untergang des Abendlandes.

Die Landesregierung hat sehr gut und im Sinne des Tourismus verhandelt. Sie hat dankenswerterweise die Bäderregelung für Schleswig-Holstein gerettet. Dankbar müssen wir aber auch dafür sein, dass nicht FDP und CDU hier den Dialog geführt haben. Denn dann wäre die Bäderverordnung wohl abschließend vor Gericht gelandet.

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