Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 24.04.2008 Biologische Vielfalt erhalten – Artensterben bis 2010 stoppen

Der weltweite Rückgang und das Verschwinden von Ökosystemen und Lebensräumen und das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten schreitet Jahr für Jahr voran. Die Wissenschaft geht davon aus, dass in den letzten 300 Jahren alle 10 Jahre eine Art verschwand und gegenwärtig geht in Deutschland durchschnittlich jedes Jahr eine Pflanzen- und Tierart verloren. Anhand der Roten Listen, können wir bereits heute sehen, welche Arten als gefährdet eingestuft werden. Und die rasante Entwicklung beim Artensterben lässt befürchten, dass binnen weniger Jahrzehnte Flora und Fauna um 60% - 90% zurückgehen.
Wesentliche Gründe hierfür sind:
-landwirtschaftliche Monokulturen und die Versiegelung von Natur und Landschaft,
-die Trockenlegung von Feuchtgebieten und Mooren oder die Zerstörung von Gewässersystemen,
-das unkontrollierte Jagen und Sammeln sowie Überfischung,
-Verschmutzung, Klimaveränderung oder
-die Verdrängung einheimischer Arten durch eingebürgerte Arten.
Überwiegend durch den mittelbaren oder unmittelbaren Eingriff des Menschen in den Naturhaushalt, kommt es zum Biotop- und Artensterben. Besonders betroffen sind hierbei in erster Linie spezialisierte Arten und Lebensräume, die empfindlich auf Einwirkungen von Außen reagieren.

Die Wissenschaft macht bereits seit längerem auf die rasante Entwicklung beim Artensterben aufmerksam. Aber man gewinnt den Eindruck, dass erst durch die umfangreichen Klimadiskussionen der jüngsten Zeit eine neue Sensibilität auch für bedrohte Arten und Lebensräume geweckt wurde. Wie auch immer, es ist gut und richtig, dass wir uns ausführlich mit dem komplexen Thema Erhalt der Biologischen Vielfalt auch politisch auseinandersetzen, um Wege zu finden, wie dem Artensterben entgegengewirkt werden kann. Die Gründe für das Artensterben sind uns hinlänglich bekannt. Leider fehlt es an der Umsetzung von konkreten Maßnahmen, um die Entwicklung aufzuhalten.

Im ersten Punkt des Grünen Antrages wird gefordert, besondere Anreize für Bürger zu schaffen, um die ehrenamtliche Tätigkeit im Natur- und Umweltschutz zu stärken sowie 1000 Patenschaften zu unterstützen. Gegen derartige Initiativen kann man grundsätzlich keine Einwände haben, aber die Grünen bleiben uns die Antwort schuldig, wie die Forderungen konkret ausgestaltet, finanziert und umgesetzt werden sollen.
Konkrete Maßnahmen sind aus Sicht des SSW wesentlich effizienter, um entsprechende Erfolge zu erzielen. Maßgeblich zu nennen ist hierbei das europäische Netz NATURA 2000 und insbesondere die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, die vorschreibt, alle für Europa typischen wildlebenden Arten und natürlichen Lebensräume in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen. Auch konkrete Naturschutzmaßnahmen, die zur Verbesserung der Artenvielfalt beitragen, sind aus unserer Sicht besser geeignet, um Erfolge zu erzielen. Und wir halten es für durchaus angebracht, im Rahmen derartiger Maßnahmen die ehrenamtliche Arbeit im Natur- und Umweltschutz zu stärken.
Was die 1000 Patenschaften angeht, macht die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen zur Biodiversität deutlich, dass die Anstrengung der Landesregierung noch besser sein könnten. Im Rahmen des Jubiläumsprojektes des LandFrauenVerbandes Schleswig-Holstein wurden insgesamt 60 Patenschaften unterstützt. Dieses Engagement des LFV ist durchaus bemerkenswert. Jedoch macht es deutlich, dass hier noch viel mehr geleistet werden kann als bisher, wenn insgesamt 1000 Patenschaften vergeben werden sollen. Vordringlich sehe ich hierbei aber die Unterstützung von Naturschutzorganisationen als Ansprechpartner für derartige Projekte.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Initiative der Landesregierung zur „Biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein“ Früchte tragen wird, damit das Bewusstsein in der Bevölkerung für die biologische Vielfalt geschärft und das Engagement hierfür geweckt wird. Generell bleibt festzustellen, dass die Landesregierung das Problem erkannt hat und initiativ geworden ist.
In dieses Bild passt auch die erarbeitete Nationale Strategie der Bundesregierung zur biologischen Vielfalt zur Umsetzung des UN-Übereinkommens, die rund 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen zu allen relevanten Themen enthält. Wichtig ist hierbei, dass diese nationale Bestrebungen alle gesellschaftlichen Akteure einbeziehen und die Maßnahmen umgesetzt werden. Hier hat die Landesregierung eine Verantwortung, dass die Nationale Strategie auch in Schleswig-Holstein erfolgreich verläuft.
Wenn Schleswig-Holstein seine Maßnahmen zum Erhalt der Biologischen Vielfalt wirklich umsetzt, sollte aus Sicht des SSW nichts dagegen sprechen, der Initiative „Countdown 2010“ der Weltnaturschutzorganisation IUCN beizutreten und schon vorhandene Projekte unter diese Initiative zu stellen. Damit würde die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen und deutlich machen, dass sie es ernst meint, den Artenverlust bis 2010 zu stoppen.

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