Pressemitteilung · 14.08.2002 Bürger müssen auch in Bausachen mitreden dürfen
Das schleswig-holsteinischen Innenministerium hat heute bekannt gegeben, dass das Bürgerbegehren gegen die Südermarktpassage in Flensburg unzulässig ist. Hierzu erklärt die Flensburger SSW-Landtagsabgeordnete, Silke Hinrichsen:
Es ist bedauerlich und falsch, dass die Bürgerinnen und Bürger in einer so zentralen Frage der Stadtgestaltung nicht mit entscheiden dürfen. Die Stadt gehört den Menschen, die dort leben. Deshalb sollen sie natürlich auch in wichtigen Bauangelegenheiten direkt mitreden, wenn sie den Wunsch haben.
Für mich ist jetzt ganz klar: Die Gemeindeordnung muss entsprechend geändert werden. In anderen Bundesländern sind Bauleitplanungen nicht grundsätzlich von Bürgerbegehren und -entscheiden ausgeschlossen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb dieses nicht auch in Schleswig-Holstein möglich sein soll.