Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 02.09.2005 Bundesweit einheitliche Basisfallwerte in den Krankenhäusern

Als vor Jahren bekannt wurde, dass das Finanzierungssystem für Krankenhäuser völlig neu gestaltet werden sollte, war man in ganz Deutschland verunsichert. Trotzdem machte man sich in Schleswig-Holstein schon frühzeitig Gedanken darüber, wie man mit dem neuen Finanzierungssystem zurechtkommen könnte. Man schaffte neue Strukturen,  schaffte sich Nischen und krempelte die Abläufe innerhalb der Krankenhäuser um, um so noch kostengünstiger als bisher zu arbeiten. Der Druck auf die Mitarbeiter in den Krankenhäusern wuchs, Personal wurde freigesetzt und Überstunden waren auf einmal noch mehr auf der Tagesordnung als ohnehin schon. Man tat alles – auch das Unangenehme – um für den neuen Basisfallwert gerüstet zu sein.

Andernorts ging man etwas langsamer voran. Man ließ sich Zeit und wurde jetzt dafür belohnt. Nicht ein einheitlicher Basisfallwert sollte fortan gelten, sondern ein länderspezifischer Fallwert wurde eingeführt, der sich an den tatsächlichen aktuellen Kostenstrukturen in den jeweiligen Bundesländern orientierte. Alle die, die zuvor schon auf schlanke Strukturen und knallharte Kostenrechnung setzten, um die Zukunft gut meistern zu können, wurden nun quasi im Nachhinein dafür bestraft. Zumindest muss man es so empfinden.

Was schlanke Strukturen und auch harte Einschnitte für die Beschäftigten angeht, hat Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle gespielt. Gleiche Leistungen werden bei uns preiswerter erbracht als in anderen Bundesländern. Wer nun meint, dass andere Bundesländer sich dann eben bewegen müssten, liegt falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Erst einmal werden die schlechteren Ergebnisse in anderen Bundesländern von uns allen subventioniert. Die gleiche Leistung bringt in allen Ländern, außer Mecklenburg-Vorpommern, mehr ein als bei uns. Das ist ungerecht und bedroht so manches Krankenhaus in Schleswig-Holstein in seiner Existenz.

Damit meine ich nicht nur, dass man als Krankenhaus im Grenzbereich zu Niedersachsen und Hamburg als Schleswig-Holsteinische Einrichtung schlechtere Startchancen hat als die Konkurrenz, sondern dass alle Krankenhäuser in Schleswig-Holstein wesentlich größere Probleme in Zukunft bekommen werden. Alles, was als Material oder als Dienstleistung eingekauft werden muss, muss zu den gleichen Preisen wie in anderen Bundesländern angeschafft werden. Nur die Vergütung für die erbrachte Leistung ist dann unterschiedlich. Die meisten Häuser haben ihre Einspar- und Rationalisierungsmöglichkeiten schon weitgehend ausgereizt und sind in einer viel schlechteren ökonomischen Ausgangslage als in anderen Bundesländern. Insbesondere die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen auf sich genommen, um wettbewerbsfähig zu sein.

Natürlich erkennen auch wir an, dass es im Einzelfall besondere Situationen geben kann, die dazu führen, dass man auch einen höheren Basisfallwert rechtfertigen kann. So kann das Land Berlin natürlich nicht die mit der Deutschen Einheit übernommenen Doppelstrukturen so ohne weiteres abbauen. Das dauert seine Zeit. Aber ein solches Problem ließe sich bei einem bundeseinheitlichen Basisfallwert durchaus auch mittels zeitbegrenzter Zuschläge regeln.

Für uns ist es aber wichtig, dass an den Krankenhäusern im Land eine Vielzahl von Arbeitsplätzen hängen. Und die Beschäftigten stehen unter einem enormen Druck. Da kann es nicht angehen, dass wir so ohne weiteres auf Gelder verzichten. Um die Dimensionen einmal deutlich zu machen, um die es hier geht: Unser Basisfallwert liegt bei rund 2.650 Euro. Der Durchschnitt der westlichen Bundesländer liegt bei 2.800 Euro, also rund 150 Euro höher als in Schleswig-Holstein. Legt man alle in Schleswig-Holstein erbrachten Krankenhausleistungen zugrunde, so verliert das Land Schleswig-Holstein im Vergleich zu den anderen westlichen Bundesländern rund 100 Millionen Euro. Das heißt, hier wird dem Land Schleswig-Holstein regelrecht Wirtschaftskraft entzogen.

Auch wir wollen natürlich nicht, dass sich die Krankenhausleistungen nun wieder verteuern. Wir wollen aber, dass die Basisfallwerte mehr und mehr angeglichen werden und dass sich auch die Krankenhäuser in den anderen Bundesländern der neuen Situation stellen. Schon in den nächsten Jahren muss Schritt für Schritt eine Angleichung stattfinden. Das heißt, dass einige Bundesländer schrittweise einen geringeren  Basisfallwert erhalten und andere, wie Schleswig-Holstein, auch einen höheren Basisfallwert erhalten können, bis 2009 einen einheitlichen Basisfallwert.

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