Pressemitteilung · 06.09.2011 CCS-Gutachten: Schleswig-Holstein muss Gesetz mit Hintertüren ablehnen

Zum heute von den Naturschutzorganisationen BUND und Greenpeace in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten zur Verbindlichkeit der Länderklausel im Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) erklärt der umweltpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion und SSW-Landesvorsitzende, Flemming Meyer:

„Das CCS-Gesetz bietet keinen ausreichenden Schutz vor unterirdischen CO2-Endlagern in Schleswig-Holstein. Die Betreiber von CCS-Anlagen können sich weiterhin den Zugang zum Untergrund in Schleswig-Holstein erklagen und der Bund kann allein entscheiden, ob im Meer vor Schleswig-Holsteins Küsten CO2-Endlager eingerichtet werden.

Schleswig-Holstein hat klar gegen die Nutzung der CCS-Technologie Stellung bezogen. Wir können nicht akzeptieren, dass der Bund im CCS-Gesetz irgendwelche Hintertüren in unseren Untergrund offenlässt. Deshalb muss die Landesregierung am 23. September im Bundesrat das Gesetz im Namen der Schleswig-Holsteiner ablehnen. Alle Landtagsfraktionen sind aufgerufen, in der kommenden Woche im Landtag einem entsprechenden Antrag des SSW zuzustimmen.“

Den Antrag des SSW finden Sie in der Landtagsinfothek hier (pdf-Datei)



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